Die Sportpolitischen Leitlinien bilden die Ziele und wünschenswerten Entwicklungen für den Sport im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab. Sie bilden den Handlungsrahmen des Kreissportplans und dienen als Grundlage für konkrete Maßnahmen im Sportbereich. Sie sind dementsprechend darauf ausgelegt Sportlerinnen und Sportlern optimale Bedingungen für ihren Sport zu bieten und gleichzeitig ein Sportangebot zu schaffen, welches vielfältig, abwechslungsreich, fordernd, aber auch für jede Person zugänglich ist.
Nachfolgend beschrieben finden Sie die 14. Sportpolitischen Leitlinien des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
1. Bewegungsförderung
Der Landkreis sieht es als wichtige Aufgabe an, die Bewegungsförderung über die verschiedenen Lebensphasen hinweg voranzubringen und allen Bevölkerungsgruppen den Zugang und die Teilnahme an einem vielfältigen und niedrigschwelligen, sportlichen Angebot zu ermöglichen. Besonders sollen hierbei Personengruppen in den Fokus genommen werden, die heute nur schwer von Sportvereinen erreicht werden.
Bewegungsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dabei spielt die intersektorale Zusammenarbeit mit Dritten (Städte und Gemeinden, Vereine, Verbände, Sportkreis Marburg-Biedenkopf) eine wichtige Rolle. Bei der Förderung von Bewegungsmaßnahmen findet der Präventionsplan „Gemeinsam für Gesundheit und Lebensqualität“ Anwendung. Dieser stellt eine integrierte Handlungsstrategie für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg dar und soll langfristig ermöglichen, dass gesundheitsfördernde Maßnahmen in den verschiedenen Lebensphasen aufeinander aufbauen. Die in dem Präventionsplan enthaltenen Ziele wurden durch lebensphasenbezogene Arbeitskreise für die drei verschiedenen Lebensphasen, „Gesund aufwachsen“, „Gesund bleiben – Mitten im Leben“ und „Gesund altern“ entwickelt.
Ein weiterer Fokus liegt bei der Förderung von Bewegungsmöglichkeiten in öffentlichen Räumen. Besonders hervorzuheben sind auch Angebote im selbstorganisierten Sport, einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung im Landkreis leisten.
Der Landkreis setzt die vielfältigen Initiativen zur Bewegungsförderung fort.
2. Sportförderung
Die Sportförderung des Landkreises basiert grundsätzlich auf der Zusammenarbeit mit den dem Landessportbund Hessen (LSBH) angeschlossenen Vereinen mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Darüber hinaus können auch Sportvereine, die anderen Dachverbänden angehören oder nicht Mitglied in einem Dachverband sind, grundsätzlich gefördert werden. Insbesondere jene Vereine, die sich maßgeblich der Nachwuchsförderung widmen, sollen in den Genuss von Förderungen kommen.
Zu den Förderungen zählen auch Qualifizierungsmaßnahmen von Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen und Kampfrichter*innen.
Eigene Sportveranstaltungen des Kreisausschusses werden nur ergänzend angeboten. Schwerpunkt der Sportförderung ist die Förderung der Sportvereine und -verbände.
3. Leistungs-, Breiten-, Freizeit- und E-Sport
Leistungssport, Breitensport und Freizeitsport erfahren eine gleichrangige Förderung.
Breitensport und Leistungssport bedingen einander, während dem Freizeitsport aufgrund der wachsenden körperlichen und mentalen Belastung in der Arbeitswelt eine immer größer werdende Bedeutung zukommt.
Auch der E-Sports-Bereich wächst stetig und der Wettkampf in Computer- und Videospielen findet auch zunehmend im sportlichen Bereich Anklang. Eine Unterstützung der hier aktiven Sportler*innen findet ab der ersten professionellen Liga und bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften statt.
4. Jugend- und Schulsport
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Jugend- und Schulsport, bei dem der Landkreis die Zusammenarbeit der Schulen, sowohl untereinander als auch mit den Sportvereinen fördert. Zudem ist hier die Zusammenarbeit mit den Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren im staatlichen Schulamt von Bedeutung.
5. Reha- und Präventionssport
Dem Reha- und Präventionssport kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei ist es wichtig, für die betroffenen Personengruppen den Wert der körperlichen Betätigung nicht nur auf die Erholung und Entspannung zu beschränken, sondern vor allem in der Prävention, Therapie und Rehabilitation ein weitreichendes Angebot zu fördern. Neben verschiedenen Förderungen berät der Landkreis beim Auf- oder Ausbau von Präventionssportangeboten.
6. Seniorensport
Neben Reha- und Präventionsangeboten hat der Seniorensport eine hohe Relevanz. Dabei gilt es, ein weitreichendes Sportangebot zu präsentieren, um die Menschen dieser Lebensphase zu unterstützen und in Bewegung zu bringen sowie zu halten. Das hilft dabei, gesund zu leben und gesund zu bleiben.
7. Inklusion und Behindertensport
Sport als Inklusions- und Integrationsfaktor ist ein wichtiges Thema für Förder- und Unterstützungsmaßnahmen des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Maßnahmen zur Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen daher besondere Berücksichtigung finden.
Der Landkreis fördert und unterstützt Vereine dabei, sich inklusiv aufzustellen und regelmäßig inklusiven Sport anzubieten, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen. Dazu zählen auch Hilfestellungen bei der Suche nach einer passenden sportlichen Betätigung, in Kooperation mit Dritten.
8. Leistungs- und Talentförderung
Der Landkreis unterstützt die Leistungs- und Talentförderung der Vereine. Leistungszentren werden gefördert, damit angehende Leistungssportler*innen entsprechend wirkungsvoll unterstützt werden können.
9. Integration, Toleranz und soziales Miteinander
Über den Sport können Maßnahmen zur Integration, Toleranz und dem sozialen Miteinander besonders gut gelingen. Aufgaben sind hier etwa die Förderung von Integrationsmaßnahmen im Sport von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sozialer Benachteiligung ist ein Anliegen. Außerdem zählt die Förderung von Sportangeboten für queere Menschen dazu, wobei es vorrangig darum geht, alte Strukturen und Stereotypen aufzubrechen. Dadurch sollen vielfältige Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am Sport für alle Personen zugänglich gemacht werden.
Ein besonderes Augenmerk legt der Landkreis mit Hilfe verschiedener Kampagnen und Maßnahmen auf die Unterbindung von Sexismus im Sport in jeglicher Form.
10. Beratung
Der für den Sport zuständige Fachdienst ist für alle mit der Sportförderung in Zusammenhang stehenden Maßnahmen im Landkreis zuständig. Ihm obliegt die Beratung aller an der Sportarbeit beteiligten Organisationen. Sowohl mit anderen Organisationseinheiten aus der Kreisverwaltung (etwa dem Fachbereich Gesundheitsamt), als auch mit den Sportvereinen, Sportverbänden, dem Sportkreis Marburg-Biedenkopf, dem Staatlichen Schulamt und den Städten und Gemeinden arbeitet der für Sport zuständige Fachdienst partnerschaftlich zusammen. Insgesamt fördert der Landkreis mit Hilfe der vielen Partner*innen im Sport ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Sportangebot für alle Bevölkerungskreise.
11. Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Der Landkreis unterstützt Vorhaben im Sportbereich, die die Themenbereiche Nachhaltigkeit und Klimaschutz besonders berücksichtigen, auch dann, wenn das Hessische Ministerium des Innern und für Sport diese Maßnahmen nicht fördert.
Das kann beispielsweise der Neubau oder die Anpassung der Sportinfrastruktur sein, unter der Vorrausetzung, Gebäude, technische Konstruktionen und weitere Strukturen nachhaltig zu gestalten. Besondere Berücksichtigung und finanzielle Unterstützung finden nachhaltige Sportprojekte in Abstimmung mit dem Fachteam Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Das gilt insbesondere für Maßnahmen zur CO2-Reduktion und zur Energieeffizienz.
12. Nutzung der kreiseigenen Sportstätten
Als Schulträger ist der Landkreis Eigentümer von zahlreichen Sportstätten, darunter insbesondere Turn- und Sporthallen. Nach den als vorrangig zu betrachtenden Nutzungen der Sportstätten durch die Schulen, werden diese allen kreisansässigen Sportvereinen, Interessengruppen und sonstigen Sportgemeinschaften kostenlos zu Trainingszwecken und Wettkämpfen zur Verfügung gestellt. Hiervon ausgenommen sind kommerzielle Veranstaltungen, deren Ausrichtung auf eine Gewinnerzielung abzielt.
Im Sinne der Digitalisierung erfolgt die Sportstättenbelegung vorrangig digital.
13. Ehrung und Anerkennung der Sportler*innen und Funktionsträger*innen im Landkreis
Der Landkreis verleiht einmal jährlich an Sportler*innen, Mannschaften sowie an Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben, eine Auszeichnung für besondere sportliche Leistungen. Das gilt auch für besondere Verdienste um die Förderung des Sports im Rahmen des Ehrenamtes. Er sucht dafür einen würdigen Rahmen. Darüber hinaus finden auch andere sportlich herausragende Leistungen, wie die Teilhabe an Special Olympics, Anerkennung. Weitere Formen der öffentlichen Anerkennung sportlicher und ehrenamtlicher Arbeit sind wünschenswert.
14. Beteiligung
Die Menschen bei der Planung und Umsetzung von kreiseigenen (Sport-)Projekten zu beteiligen, ist ein wichtiger Faktor, um sowohl die Teilhabe am organisierten und nichtorganisierten Sport zu verbessern, als auch gesundheitsförderliche Potenziale auszuschöpfen. Der Landkreis fördert die Mitbestimmung, Mitsprache und Mitgestaltung je nach Projekt und Umsetzungsstufe.