Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Die wasserrechtliche Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vom 21.07.2022 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Wasserhaushalt im Landkreis Marburg-Biedenkopf konnte sich in den letzten Wochen u. a aufgrund der sinkenden Temperaturen sukzessive erholen. Daher ist das Aufrechterhalten der vorgenannten Allgemeinverfügung nicht weiter erforderlich.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Marburg, 30.11.2022
gez. Jens Womelsdorf
Landrat