Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen findet am
Mittwoch, den 01. Juni 2022 um 15:30 Uhr
in Raum 005 (Tagungsgebäude)
der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60 in 35043 Marburg,
eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.
Tagesordnung
Nach § 41 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 KWG und § 60 in Verbindung mit § 72 KWO in den jeweils aktuell gültigen Fassungen stellt in dieser Sitzung der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des Landrats im Landkreis Marburg-Biedenkopf vom 29. Mai 2022 fest.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 30. Mai 2022
Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
gez.
Ley