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Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Direktwahl der Landrätin/des Landrats am 15. Mai 2022

Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen findet am

Freitag, den 18. März 2022 um 14:00 Uhr
in Raum 005/Tagungsgebäude
der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60 in 35043 Marburg,

eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt. 

Tagesordnung 

Nach § 41 in Verbindung mit § 15 KWG und § 60 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 KWO in der aktuell gültigen Fassung prüft in dieser Sitzung der Kreiswahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.  

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.  

Marburg, den 14. März 2022 

Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf 

gez.
Ley

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