Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen findet am
Freitag, den 18. März 2022 um 14:00 Uhr |
eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.
Tagesordnung
Nach § 41 in Verbindung mit § 15 KWG und § 60 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 KWO in der aktuell gültigen Fassung prüft in dieser Sitzung der Kreiswahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 14. März 2022
Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
gez.
Ley