1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 18.12.2020 den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2019 wie folgt festgestellt:
a) Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2019 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 155.242,16 € fest. Die Feststellung basiert auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der GBZ Revisions und Treuhand AG sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019.
b) Der verbleibende Jahresgewinn 2019 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugendund Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 561.094,72 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 716.336,88 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ergänzend zu diesem Beschluss über die Ergebnisverwendung 2019 wird klargestellt, dass der Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit des (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ nicht zum Ausgleich der Fehlbeträge der übrigen Einrichtungen des Eigenbetriebs verwendet, sondern getrennt hiervon, wie im Jahresabschluss dargestellt, in die Rücklage eingestellt wird.
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss
„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Marburg, den 09. Juni 2020
GBZ Revisions und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Boller (Wirtschaftsprüfer) |
Dr.Rausch (Wirtschaftsprüfer) |
3. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 27 Absatz 4 Eigenbetriebsgesetz wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses ab dem 23. Januar 2021 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 25.01.2021–03.02.2021 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 228 im 2. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr–14.00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.
35043 Marburg, 23.01.2021
In Vertretung gez.
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter