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Durchführung von staatlichen Fischerprüfungen

24.02.2025

Die Untere Fischereibehörde wird für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Montag, 23.06.2025 und am Montag, 01.12.2025 die nach § 26 des Hessischen Fischereigesetzes vorgeschriebenen Fischerprüfungen zur erstmaligen Erteilung eines Fischereischeines durchführen.

Der vollständige Antrag auf Zulassung zur Prüfung, nebst aller Anlagen, ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (bis zum 26.05.2025 für die Prüfung am 23.06.2025 und bis zum 03.11.2025 für die Prüfung am 01.12.2025) beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Untere Fischereibehörde, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, einzureichen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Für die Prüfung wird vorbehaltlich künftiger gesetzlicher Regelungen eine Gebühr von 40,00 € erhoben. 

Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden bei der Vergabe der Plätze bevorzugt berücksichtigt.

Nicht im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnende Bewerberinnen und Bewerber können zur Prüfung nur zugelassen werden, falls noch freie Prüfungsplätze vorhanden sind.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe;
  2. Quittung über die bezahlte Prüfungsgebühr;
  3. Führungszeugnis (ab 14 Jahre);
  4. bei minderjährigen Antragstellern die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.


Einzelheiten zum Prüfungstag, -ort und -beginn werden den zugelassenen Antragstellerinnen und Antragstellern ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben, zur Prüfung nicht zugelassen werden dürfen.
 

Bei Nichtzulassung, Rücktritt vor Prüfungsbeginn oder Nichterscheinen zur Prüfung kann nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes nur ein Teil der Gebühr zurückerstattet werden.

 

Marburg, 22.02.2025


gez.
Jens Womelsdorf
Landrat

 

 

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