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Feststellung nach § 34 Absatz 1 und 3 des hessischen Kornmunalwahlgesetzes (KWG)

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:

Nr. 10- KLIMALISTE

     Herr Niels Noack, Marburg, lfd. Nr. 1002

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Datum vom 20.06.2024 auf sein Abgeordnetenmandat zum 01.08.2024 verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Herrn Noack aus dem Kreistag festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Absatz 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der KLIMALISTE

     Frau Merve Hamel, Neustadt, 7.882 Stimmen, lfd. Nr. 1005

in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt.

Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend
gemacht werden.

Marburg, 12.07.2024

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

gez. Ley

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