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Feststellung nach § 34 Absatz 1 und 3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

01.06.2024

Die bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachgerückte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU

Frau Jennifer Hofmann, Marburg, lfd. Nr. 121

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Datum vom 24.05.2024 auf ihr Abgeordnetenmandat verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Frau Jennifer Hofmann aus dem Kreistag festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Absatz 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der CDU

Herr Thorsten Reinhardt, Ebsdorfergrund, 23.955 Stimmen, lfd. Nr. 123

in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt.


Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 


Der Kreiswahlleiter                                                                                 Marburg, 28.05.2024
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf                                        
Im Lichtenholz 60                                                                                 
35043 Marburg

 

Ley

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