Gemäß § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen hat der Kreistag in seiner ersten Sitzung nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Landrätin im Landkreis Marburg-Biedenkopf am 14. November 2019 durch Beschluss die Hauptwahl vom 08. September 2019 für gültig erklärt, den ich nach Eintritt der Rechtskraft öffentlich bekannt gebe.
Marburg, den 06. Januar 2020
Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Auftrag
gez. Ley
stellvertretender Kreiswahlleiter