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4. Nachtrag zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain vom 01.05.1996

Aufgrund des § 47 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) in der Fassung vom 12.02.1991 (BGBl. I, S. 405) i. V. m. § 12 der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain vom 01.05.1996 in den jeweils gültigen Fassungen hat die Verbandsversammlung am 21.11.2019 folgende Änderungen der genannten Verbandssatzung beschlossen: 

Artikel I

  1. Absatz 3 des § 1 lautet wie folgt:
    „Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I, S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I, S. 503) in seinen jeweils gültigen Fassungen.“

  2. Absatz 1 Satz 2 des § 8 wird wie folgt geändert:
    „Zu den Schaubeauftragten gehören der Verbandsvorsteher, ein weiteres Vorstandsmitglied und ein Schaubeauftragter, der von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaften der Mitgliedskommunen gewählt wird.“

  3. § 12 wird wie folgt ergänzt:
    „(7) Feststellung des Jahresabschlusses“, die Ziffern (7) bis (13) werden Ziffern (8)
    bis (14). 

  4. Absatz 2 des § 14 wird wie folgt geändert:
    Ziffer 9 wird Ziffer 10 und Ziffer 13 wird Ziffer 14.

  5. Die Absätze 1 und 3 des § 29 werden wie folgt geändert:
    „1.   Der Verbandsvorsitzende beauftragt im 1. Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres den von der Verbandsversammlung bestimmten Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses. Dieser kann auch mit weiteren Prüfungsaufgaben beauftragt werden. Der Prüfbericht ist dem Verbandsvorstand und den Verbandsmitgliedern zuzustellen.“
    „3.   Im Übrigen richtet sich die Zuständigkeit für die Prüfungsaufgaben gemäß § 131, Abs. 1 HGO nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.“

Artikel II

Dieser 4. Nachtrag bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie der Veröffentlichung und tritt am 01.01.2020 in Kraft. 

stellv. Verbandsvorsteher      Vorstandsmitglied 

gez. Olaf Hausmann              gez. Michael Emmerich
Bürgermeister                   Bürgermeister

Der Kreisausschuss des Landkreises
Marburg-Biedenkopf

GENEHMIGUNG
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Gemäß § 58 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) in der Fassung vom 15. Mai 2002, BGBI 1. S. 1578, i.V.m. § 37 der Satzung des Ab­wasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain genehmigen wir die von der Verbandsversamm­lung am 21. November 2019 beschlossene

4. Nachtrag

zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Stadtallendorf-Kirchhain

Der 4. Nachtrag tritt nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung am 1. Januar 2020 in Kraft.

Marburg, 11. Dezember 2019

gez. Kirsten Fründt
Landrätin

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