Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in den jeweils aktuell gültigen Fassungen findet am
Mittwoch, 11. September 2019, 09.00 Uhr, |
eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.
Tagesordnung
Nach § 72 KWO stellt in dieser Sitzung der Wahlausschuss das Ergebnis der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats am 08. September 2019 im Wahlkreis fest.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 22. Juli 2019
Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Auftrag
Ley
stellvertretender Kreiswahlleiter