Feststellung gemäß § 20 der Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf (WO KSR) i. V. m. § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618)
Das bei der Kreisseniorenratswahl des Landkreises Marburg-Biedenkopf am 21. Januar 2016 im Wahlbezirk Kirchhain in den Kreisseniorenrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Mitglied
lfd. Nr. 1, Herbert Landmesser, Kirchhain, hat mit Schreiben vom 26.05.2018 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 18 WO KSR rückt das nächste noch nicht berufene Mitglied der nach § 16 Abs. 3 WO KSR erstellten Liste eines jeden Wahlbezirks an ihre / seine Stelle. Ist die Liste erschöpft, so bleibt der Sitz bis zum Ende der Wahlperiode frei.
Gemäß § 20 WO KSR i. V. m. § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreisseniorenrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt:
lfd. Nr. 3, Herr Manfred Schmidt, Kirchhain, 201 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 20 WO KSR i. V. m. §§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem besonderen stellvertretenden Wahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der besondere stellvertretende Wahlleiter
für die Wahl des Kreisseniorenrates
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Marburg, 28.06.2018
Burkard
Besonderer stellvertretender Wahlleiter