Nach § 36 Landtagswahlgesetz (LWG) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 66 LWO stellt der Kreiswahlausschuss in dieser Sitzung das Wahlergebnis der Landtagswahl in den Wahlkreisen 12 - Marburg-Biedenkopf I und 13 - Marburg-Biedenkopf II fest. Der Kreiswahlausschuss stellt ferner fest, welche/r Bewerber/in im jeweiligen Wahlkreis gewählt ist.
Er stellt gemäß § 17 des Gesetzes über die Volksabstimmung (VAbstG) in Verbindung mit § 17 der Stimmordnung (StimmO) in den aktuell gültigen Fassungen ebenfalls die Abstimmungsergebnisse der Volksabstimmung in den Wahlkreisen 12 – Marburg-Biedenkopf I und 13 – Marburg-Biedenkopf II fest.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 10. Oktober 2018
Die Kreiswahlleiterin
für die Landtagswahl 2018
in den Wahlkreisen
12 - Marburg-Biedenkopf I und
13 - Marburg-Biedenkopf II
Im Auftrag
gez. Volker Haupt
Stellvertretender Kreiswahlleiter