Diese und bisher vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sollen für die Einschulung erfasst werden. Da bei der Anmeldung die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder festzustellen sind und im Bedarfsfall vor der Einschulung für die Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse Förderung in Form von Vorlaufkursen erfolgen soll, ist die Anmeldung in der Woche vom
12.03. bis 16.03.2018
vorgesehen. Der genaue Anmeldetermin wird den Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule mitgeteilt.
Kinder, die nach dem 30.06.2019 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58 Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in einer Privatschule, z.B. in der Freien Waldorfschule in Marburg anmelden wollen oder bei denen zu erwarten ist, dass sie stationär untergebracht werden müssen, werden gebeten, dies der zuständigen Schule mitzuteilen.
Marburg, 15.01.2018
DER KREISAUSSCHUSS
DES LANDKREISES MARBURG-BIEDENKOPF
gez.:
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter