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4. Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen

11.10.2017

4. Nachtrag zur Verordnung vom 10.07.1981 über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Marburg-Biedenkopf für Gemeinden und Städte mit weniger als 7.500 Einwohnern.

Taxentarif
Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.08.2016 (BGBl. I S. 2082), i.V.m. § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10.10.1997 (GVBl.I S. 370) wird die o.g. Verordnung wie folgt geändert:

Artikel 1
Ziffer 1 Buchst. a:
Die Grundgebühr beträgt 2,40 Euro.
Ziffer 1 Buchst. b:
Der Fahrpreis beträgt pro Kilometer 1,70 Euro. Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers schaltet nach 58,82 Metern um 0,10 Euro weiter.
Ziffer 2:
Der Preis für die vom Fahrgast während der Dauer des Beförderungsvertrages veranlassten sowie verkehrsbedingten Wartezeiten beträgt 22,00 Euro.

Artikel 2
Dieser 4. Nachtrag tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen in Kraft.

35043 Marburg, den 06.10.2017

Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf

gez.: Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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