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Technische Störung: Die Kfz-Zulassungsstellen in Marburg und Biedenkopf mussten heute früher schließen. Die Online-Terminvereinbarung ist heute ebenfalls nicht möglich.

Pressemitteilung 041/2025

13.02.2025

Springmesser jetzt straffrei abgeben – Waffenbehörde des Kreises weist auf Verbot der Messer hin / Amnestie-Regelung gilt bis 1. Oktober

Marburg-Biedenkopf – Die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass Besitzer von mittlerweile verbotenen Springmessern diese Waffen straffrei bei der Waffenbehörde abgeben können. Ziel ist es, die Zahl der illegalen Springmesser zu verringern, um so auch einen Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten. 

Bereits seit 31. Oktober 2024 sind Springmesser grundsätzlich verboten, unabhängig von der Klingenlänge. Hintergrund sind Änderungen im Waffengesetz. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage waren Springmesser vom Verbot ausgenommen, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. 

„Die schnelle Nutzbarkeit durch einhändige Bedienung macht Springmesser besonders gefährlich. Daher ist der Umgang mit solchen Messern unabhängig von der Klingenlänge jetzt verboten und nur noch in sehr eng begrenzten Zusammenhängen möglich“, erläutert Mike-Oliver Klotz, der beim Kreis den Fachbereich Ordnung und Verkehr leitet, bei dem die Waffenbehörde angesiedelt ist. So müsse ein berechtigtes Interesse bestehen, das eben diese einhändige Nutzung erforderlich mache oder der Umgang erfolge im Zusammenhang mit der Berufsausübung, so Klotz weiter. „Ausnahmen gelten auch für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Darüber hinaus erteilt das Bundeskriminalamt in Wiesbaden entsprechende Ausnahmegenehmigungen“, erklärt Klotz. 

„Wer ein verbotenes Springmesser bis zum 1. Oktober 2025 bei der Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft“, ergänzt Tim Rothärmel von der Waffenbehörde und verweist auf die entsprechende Amnestie-Regelung im Waffengesetz. Die Abgabe der unerlaubt besessenen Springmesser wirke sich auch nicht auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus. Die Abgabe sei auch bei einer Polizeidienststelle möglich, erläutert Rothärmel. 

Die Abgabe der Springmesser ist bei der Waffenbehörde nach Terminvereinbarung möglich. Termine können online unter https://termin.marburg-biedenkopf.de/ vereinbart werden.

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