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Pressemitteilung 293/2024

27.09.2024

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen sinkt um 1,9 Prozent

Marburg-Biedenkopf – Im September ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.035 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 77 Personen oder 1,9 Prozent gegenüber dem Vormonat August. 

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 91 Personen oder 2,2 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im September bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei drei Prozent.

„Auch wenn die Zahlen erwartungsgemäß gesunken sind, sendet die Wirtschaft leider aktuell immer noch keine positiven Nachrichten“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit Marian Zachow. „Wir treten bei der konjunkturellen Entwicklung auf der Stelle, was auch den Arbeitsmarkt bremst. Wir konzentrieren uns nun darauf, trotz der Widrigkeiten das Jahr im letzten Quartal zu einem guten Abschluss zu bringen,“ so Zachow weiter.

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.961. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 113 beziehungsweise 1,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 144 Bedarfsgemeinschaften oder 2,1 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat auf 9.433 Personen und damit um 112 Personen oder 1,2 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 305 Personen oder 3,3 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. September 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat September wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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