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Pressemitteilung 348/2024

05.11.2024

„Streuobst-Schätze“ in Marburg-Biedenkopf bewahren – Naturschutzbehörde des Kreises fördert Erhalt von Streuobstwiesen finanziell

Streuobstwiesen sind ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in Marburg-Biedenkopf und stärken gleichzeitig die Artenvielfalt. Der Landkreis fördert deshalb sowohl die Nachpflanzung von Obstbäumen in vorhandenen Beständen als auch fachgerechte Pflege- und Erhaltungsschnitte.

Marburg-Biedenkopf – Streuobstwiesen sind ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in Marburg-Biedenkopf und stärken gleichzeitig die Artenvielfalt. Deshalb unterstützt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bürgerinnen und Bürger bei dem Erhalt bestehender Streuobstwiesen finanziell. Eine Förderung ist sowohl für die Nachpflanzung von Obstbäumen in vorhandenen Beständen als auch für fachgerechte Pflege- und Erhaltungsschnitte möglich. 

„Streuobstwiesen spielen eine zentrale Rolle für die biologische Vielfalt, aber auch für die ländliche Lebensweise“, erklärt Katharina Franziska Hof vom Fachdienst für Naturschutz des Landkreises. Traditionell dienten Streuobstwiesen dazu, Obst zu erzeugen, das für den Eigenbedarf oder die regionale Vermarktung genutzt wurde. Also etwa für die Herstellung von Saft, Most, Apfelwein oder Marmeladen. „Dabei vereinen sie eine schonende Form der Landwirtschaft mit einem hohen Wert für die Natur und tragen so dazu bei, die Artenvielfalt zu stärken und regionale Obstsorten zu erhalten“, erklärt Hof. Auch kulturell seien Streuobstwiesen von großer Bedeutung, dies zeige sich beispielsweise an den traditionellen Erntedankfesten, die eng mit den Obstbäumen und der Ernte von Äpfeln, Birnen oder Zwetschgen verknüpft sind. 


Streuobstwiesen als Rückzugsort und Lebensraum für vielfältige Arten

Doch Streuobstwiesen sind auch wichtig für den Naturschutz: „Als artenreiche Lebensräume bieten sie zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Rückzugsort. Besonders bemerkenswert ist die Vielfalt an Vögeln, Insekten und Fledermäusen, die in diesen nachhaltig genutzten Flächen ideale Lebensbedingungen finden“, so Hof. Beispielsweise brüten gefährdete Arten wie der Steinkauz und der Wendehals bevorzugt in den Höhlen alter Obstbäume, während Wildbienen und Schmetterlinge von den artenreichen Krautschichten profitieren. In den vergangenen Jahren hätten die Streuobstbestände allerdings immer weiter abgenommen, wodurch eben auch diese besonderen Lebensräume gefährdet seien. Mittlerweile würden Streuobstbestände zu den am stärksten gefährdeten Biotopen, also Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, in Mitteleuropa gehören. Für den Rückgang seien unter anderem Veränderungen in der Lebensweise der Menschen, eine intensivere Landnutzung und ein steigender Flächenverbrauch verantwortlich.


Finanzielle Unterstützung bei Pflanzungen und fachgerechten Schnitten

Mit der finanziellen Unterstützung über das neue Förderprojekt „Streuobst-Schätze Marburg-Biedenkopf“ möchte die Untere Naturschutzbehörde dieser Entwicklung weiter entgegenwirken: Förderfähig ist in diesem Rahmen auf bestehenden Streuobstwiesen die Pflanzung sowohl von hochstämmigen, alten aber auch klimaangepassten neuen Kern- und Steinobstsorten von Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen. Aber auch von Speierling, Walnuss und Esskastanie. Alte und neue Sorten unterscheiden sich in ihren Züchtungszielen: Neue Sorten bieten oft gezielte Anpassungen, während alte Sorten durch genetische Vielfalt und regionale Robustheit punkten können.

Auch die Kosten für Pflanzmaterialien und die Anbringung von Nisthilfen an geeigneten Stellen können bezuschusst werden. Um alte Obstbäume zu erhalten und Neuanpflanzungen zu pflegen, können außerdem Fördermittel für fachgerechte Obstbaumschnitte beantragt werden. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist von der entsprechenden Maßnahme abhängig, insgesamt steht eine Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des sogenannten naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes. Solche Ersatzzahlungen werden von der Unteren Naturschutzbehörde eingenommen, wenn Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft, wie sie im Rahmen von Bautätigkeiten entstehen können, nicht durch geeignete Naturschutzmaßnahmen oder Ökopunkte ausgeglichen werden können. Die Zahlungen werden durch das Land Hessen verwaltet und können von der Unteren Naturschutzbehörde für Projekte zur Aufwertung von Natur und Landschaft verwendet werden. 

Mit dem neuen Förderprojekt werden die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten des Landkreises zur Stärkung von Streuobstwiesen auch über die Naturschutzprojekt-Förderung sowie das „Kelterwiesenprojekt“ des Fachbereichs Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hinaus erweitert und ergänzt.


Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen

Eigentümerinnen oder Eigentümer, Nutzerinnen oder Nutzer sowie auch Vereine, die an dem Erhalt ihrer alten Streuobstbestände interessiert sind, können sich mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Verbindung setzen. Das ist per E-Mail an Naturschutzmarburg-biedenkopfde möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gerne zu bestehenden Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen wie die Förderrichtlinien sowie die im Rahmen der Antragstellung benötigten Formulare finden sich online auf www.marburg-biedenkopf.de/streuobst.

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