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Pressemitteilung 336/2024

01.11.2024

Eine bewusste Entscheidung zu demokratischen Werten und Pflichten – Landkreis Marburg-Biedenkopf richtet Einbürgerungsfeier aus

Mit einer Feier im Marburger Landratsamt hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Einbürgerung von 181 Menschen in diesem Jahr gewürdigt.

Marburg-Biedenkopf – 181 Einbürgerungen hat es in diesem Jahr bisher schon im Landkreis Marburg-Biedenkopf (ohne Stadt Marburg) gegeben. 181 bewusste Entscheidungen von Menschen für demokratische Werte und Pflichten und die deutsche Staatsbürgerschaft. Das hat der Landkreis mit einer Einbürgerungsfeier im Marburger Kreishaus gewürdigt.  

„Ich freue mich sehr, Sie als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland begrüßen zu dürfen. Wir feiern gemeinsam mit Ihnen, dass Sie sich noch einmal für unser Land, unsere Gesellschaft und unsere Art des Zusammenlebens entschieden haben. Eine Einbürgerung ist mehr als nur eine rechtliche und politische Entscheidung, es ist auch eine Entscheidung für eine neue, eine weitere Heimat“, betonte Landrat Jens Womelsdorf in Richtung der neu eingebürgerten Frauen, Männer und Kinder, von denen viele bei der Feier zu Gast waren. Als Landrat freue er sich besonders, wenn Marburg-Biedenkopf als Heimat und Zuhause ausgewählt werde. 

Auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert hob hervor, dass die Einbürgerung eine bewusste Entscheidung für das Grundgesetz und damit die demokratische Grundordnung sei. „Umso passender, dass die Feier dort stattfindet, wo auch die Sitzungen des Kreistages stattfinden. Also dort, wo Demokratie gelebt und praktiziert wird“, sagte Ruffert. 

Die nun eingebürgerten Menschen haben einen vielfältigen Hintergrund und kommen aus unterschiedlichen Nationen, darunter die Türkei, Rumänien, der Irak oder Syrien. 

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist unter anderem, dass die Antragstellenden sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die Aufenthaltserlaubnis muss auf Dauer angelegt sein. Die Antragstellenden müssen zudem mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen vertraut sein und über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen. Außerdem dürfen sie nicht straffällig geworden sein und müssen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung sicherstellen. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht aufgegeben werden. 

Zwei Personen leisteten direkt bei der Feier ihren Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und sind damit nun offiziell eingebürgert: „Ich bekenne feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“, lautet das Bekenntnis. Im Anschluss übergab Landrat Jens Womelsdorf dann die Einbürgerungsurkunde. Die Gäste der Feier, die ihre Urkunde bereits vor der Veranstaltung bekamen, erhielten eine Landkreis-Chronik. 

Stephan Koch (Saxophon) und Frank Warnke (Gitarre) begleiteten die Veranstaltung musikalisch. Auch die Möglichkeit, bei Speis und Trank miteinander ins Gespräch zu kommen, nutzen die Teilnehmenden rege.

„Eine bewusste Entscheidung für das Grundgesetz und damit die demokratische Grundordnung“: Auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert begrüßte die kürzlich eingebürgerten Gäste im Sitzungsaal des Kreistages.

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