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Pressemitteilung 227/2024

22.08.2024

Mehr als 76.000 Euro Fördergeld für fünf Projekte in Amöneburg – Landrat überreicht fünf Förderbescheide für Dorfentwicklung an Bürgermeister Schlipp

Freuen sich über die Förderbescheide für die Dorfentwicklung in Amöneburg (v.li.): Winfried Nau (Steuerungsgruppe Dorfentwicklung in Amöneburg), Stadtrat Dr. Helmut Wiegand (Steuerungsgruppe), Dr. Annette Schick (Sprecherin Steuerungsgruppe), Landrat Jens Womelsdorf, Bürgermeister Andre Schlipp, Leif Mangold (Steuerungsgruppe, Bauamtsleiter) sowie Burkhard Kuhl (Landkreis, Fachdienst Kreisentwicklung und Klimaschutz).

Marburg-Biedenkopf – Fünf Förderbescheide für fünf Vorhaben in Amöneburg hat Landrat Jens Womelsdorf an Bürgermeister Andre Schlipp überreicht. Mit dem Fördergeld in einer Gesamthöhe von über 76.000 Euro aus Mitteln des Landes Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung möchte die Stadt Amöneburg die Lebensqualität weiter steigern und die Infrastruktur verbessern. 

„Die Stärkung der Infrastruktur und Lebensqualität im ländlichen Raum ist von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung unserer Region. Mit diesen Förderbescheiden werden gezielt Projekte unterstützt, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen und die Attraktivität auch im Landkreis zu erhöhen“, betonte Landrat Jens Womelsdorf.

 

Ehemaliger Friedhof in Erfurtshausen soll Begegnungsort werden

Eines der Vorhaben betrifft den ehemaligen Friedhof von Erfurtshausen, der zentral im Ortskern und in fußläufiger Entfernung zum Bürgerhaus liegt. Dieser soll zu einem Begegnungsort werden. Bereits im Dorferneuerungsprogramm zwischen 2010 bis 2018 hat die Stadt Amöneburg begonnen, die Freifläche umzugestalten. So gestaltete die Stadt den Zugang barrierefrei und ohne Stufen. Sie entfernte auf den vorhandenen Wegen den Asphalt und ersetzte diesen durch Basaltkleinpflaster. Nun soll der zweite Umgestaltungsschritt folgen: Geplant sind beispielsweise Fitnessgeräte primär für Seniorinnen und Senioren sowie eine Tischtennisplatte. Dadurch wird das soziale Miteinander im Dorf gestärkt und zur Förderung eines aktiven Lebensstils beigetragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 30.000 Euro, eine Förderung gibt es in Höhe von 17.500 Euro.

 

Nutzungskonzept für Bürgerhaus in Mardorf wird ebenfalls gefördert

Zudem erhält die Stadt Amöneburg einen Förderbescheid für ihr Vorhaben, ein Nutzungskonzept für das Bürgerhaus Mardorf zu erstellen. Darin soll beleuchtet werden, wie sich das Gebäude noch besser nutzen lässt. Derzeit wird das Bürgerhaus mit anliegender Turnhalle bereits für Veranstaltungen sowohl von den Mardorferinnen und Mardorfern als auch von anderen Stadtteilen genutzt, beispielsweise für den überregional bekannten Erfurtshäuser Ostereiermarkt. Ebenso dient es der Grundschule als Speisesaal und ist damit auch tagsüber gut ausgelastet. Die Struktur und die Ausstattung des Bürgerhauses entsprechen allerdings nicht mehr den gestiegenen Anforderungen und heutigen Standards. Deshalb soll es modernisiert, aufgewertet und noch optimaler nutzbar gemacht werden.

In einer Konzeptphase sollen zunächst die Chancen sowohl für eine Aufwertung als auch für eine Neustrukturierung untersucht und aufgezeigt werden. Angestrebt ist eine zukunftsorientierte, stadtteilübergreifende, nachhaltige Nutzung, die über reine Sanierungsmaßnahmen hinaus geht. Hier stehen bereits Ideen im Raum wie beispielsweise weitere Zusammenarbeiten mit der Grundschule und einem geplanten neuen Kindergarten. Auch die Möglichkeit eines gastronomischen Angebots – gegebenenfalls auch als Schulmensa – wird untersucht. Zudem werden auch die Vereine der Stadt sowie private Nutzungsmöglichkeiten Teil der Planung sein. Die Erstellung des Konzepts kostet rund 35.700 Euro und wird mit circa 23.000 Euro gefördert.

 

Stadt plant Kommunikationsoffensive über Vielfalt an Angeboten und Aktivitäten vor Ort

Analysen zeigen, dass es in den fünf Stadtteilen Amöneburgs eine große Vielfalt an Angeboten, Aktivitäten und Veranstaltungen gibt. Diese möchte die Stadt Amöneburg noch bekannter machen. Geplant ist daher eine Überarbeitung der Kommunikationsstrukturen. Wie kann noch zielgerichteter miteinander kommuniziert werden? Welche Verbesserungspotentiale gibt es in der Zusammenarbeit von Kommunalpolitik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Amöneburg, um noch mehr Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit zu bewirken? Und wie lassen sich zum Beispiel auch Seniorinnen und Senioren noch besser als Zielgruppe erreichen? Das möchte die Stadt mit Unterstützung von Kommunikations-Expertinnen und -Experten prüfen. Auf diesem Weg soll ein Konzept für eine optimierte Kommunikation erarbeitet werden. Die Kosten für das Konzept liegen bei rund 18.000 Euro, die Stadt erhält einen Zuschuss in Höhe von etwa 10.500 Euro.

 

Städtebauliche Beratung und fachliche Betreuung des Dorfentwicklungsprozesses für Amöneburg

Auch die städtebauliche Beratung für die Stadt Amöneburg ist Teil der Förderung. Diese sieht vor, dass private Antragstellerinnen und Antragsteller für die Umsetzung von Bauvorhaben in Amöneburg eine kostenlose Beratung durch ein Fachbüro erhalten. Dies gilt über die Laufzeit des dortigen Dorfentwicklungsprogrammes, also bis 2028. Die Gesamtkosten dafür betragen etwa 30.000 Euro, eine Förderung gibt es in Höhe von 17.500 Euro.

Die fachliche Betreuung des Dorfentwicklungsprozesses in Amöneburg wird ebenfalls mit Fördergeldern in Höhe von rund 8.000 Euro bezuschusst. Auch hier ist über die gesamte Laufzeit des Dorfentwicklungsprogrammes eine Verfahrensbegleitung durch ein Fachbüro zur Unterstützung der Kommune, der Steuerungsgruppe und der Projektgruppen bei verschiedenen Vorhaben der Dorfentwicklung vorgesehen.

 

Der Kreis als Fach- und Förderbehörde

Bei der Förderung von kommunalen und privaten Projekten zur Dorfentwicklung mit Bundes-, Landes- und EU-Geldern spielt der Landkreis als Fach- und Förderbehörde eine wichtige Rolle. Der Kreis prüft und bearbeitet die Förderanträge nach Verwaltungs-, Haushalts- und Subventionsrecht, stellt die zuwendungsfähigen Ausgaben sowie den Zuschuss fest und erstellt den Zuwendungsbescheid, der durch den Landrat überreicht wird. Fördergrundlage für Dorfentwicklungsprojekte ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“.

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