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Pressemitteilung 200/2024

28.06.2024

Die Anzahl der Arbeitslosen sinkt im Juni um 3,4 Prozent – Monatsbilanz des KreisJobCenters

Marburg-Biedenkopf – Im Juni ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.013 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 140 Personen oder 3,4 Prozent gegenüber dem Vormonat Mai. 

Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJC um 180 Personen oder 4,3 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Juni bei 3,0 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 3,1 Prozent. 

„Die Zahl der Arbeitslosen sinkt im Juni um 3,4 Prozent. Dieses positive Ergebnis geht einher mit einer hohen arbeitsmarktlichen Aktivierung und auch Teilnahme an Unterstützungsangeboten,“ erklärte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Marian Zachow. „Insgesamt treten wir aber auf der Stelle. Eine nachhaltige Aufhellung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist aktuell nicht ersichtlich,“ stellte der Erste Kreisbeigeordnete fest. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 7.043. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 78 BGs oder 1,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 171 Bedarfsgemeinschaften oder 2,5 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat auf 9.484 Personen und damit um 160 Personen oder 1,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 307 Personen oder 3,3 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Juni 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Juni wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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