Inhalt anspringen
Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Pressemitteilung 167/2024

03.06.2024

Rücksicht beim Naturausflug schont Tiere und Pflanzen – Naturschutzbehörde des Landkreises gibt Tipps für achtsamen Umgang mit der Landschaft und ihren Bewohnern

Ausblick auf das Gebiet “Endeschnabel“ in Gladenbach-Rachelshausen, ein sogenannter Geschützter Landschaftsbestandteil im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Marburg-Biedenkopf – Wer sich beim Aufenthalt in der Natur achtsam und rücksichtsvoll verhält, schont Tiere und Pflanzen. Mit welchen einfachen Verhaltensweisen jede und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann, erläutert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf. 

„Steigende Temperaturen und längere Tage laden zu Ausflügen und Freizeitbeschäftigungen an der frischen Luft ein. Doch damit es zu keinen Konflikten zwischen den eigentlichen Natur-Bewohnern und ihren menschlichen Besucherinnen und Besuchern kommt, ist achtsames Verhalten nötig“, betont Katharina Franziska Hof von der Fachabteilung des Kreises für Naturschutz.

Menschliche Aktivitäten können Gefahren für Tiere und Pflanzen bedeuten

Ob offene Felder, dichte Wälder, stillgelegte Steinbrüche oder Seen – der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist facettenreich und bietet viele schöne Orte in der Natur. Doch gleichzeitig sind dort viele Tiere und Pflanzen zuhause, sodass diese Orte eine besondere Bedeutung für den Naturschutz haben. Besonders im Frühling hält neues Leben Einzug in die Natur: So legen Rehe ihre Kitze in Feldern ab, Vögel ziehen ihre Jungen in Nestern und Horsten groß und auch die Entwicklung der Amphibien vom Ei zum geschlechtsreifen Tier schreitet voran. Im weiteren Verlauf des Frühjahres verlassen Jungvögel und junge Hüpfer dann Nester und Gewässer. „Diese Arten können jedoch in der Regel nur fortbestehen, wenn ihre jeweiligen Lebensräume unbeeinträchtigt bleiben. Einige Arten reagieren beispielsweise so sensibel auf Störungen, dass ein kurzer, aber Krach verursachender menschlicher Besuch den Tod der Jungen zur Folge haben kann, weil die Elterntiere wegen des Lärms flüchten“, erklärt Hof. Gerade deshalb sei es so wichtig, Rücksicht zu nehmen.

Grundsätzlich gelten bei Ausflügen in die Natur folgende Hinweise:

  • Bitte auf den ausgewiesenen Wegen bleiben.
  • Bitte keinen Müll zurücklassen.
  • Das Lärmen, Rauchen sowie Befahren von Feld- und Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen ist in der Regel zu unterlassen. Ausnahmen brauchen eine Genehmigung.
  • Hunde bitte an der Leine führen.

„Wer diese Hinweise beachtet, leistet schon einen wichtigen Beitrag dazu, die Artenvielfalt zu stärken“, macht die Naturschützerin deutlich.

 

Ehemalige Steinbrüche als Hotspots der Artenvielfalt: Besondere Rücksicht gefragt

Als besonders wichtig für die Artenvielfalt erweisen sich auch ehemalige Steinbrüche. Ursprünglich hauptsächlich für den Abbau von Baustoffen genutzt, sind aus diesen nach der Stilllegung in vielen Fällen Orte für einzigartige Ökosysteme geworden, die eine erstaunliche Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Denn an diesen Standorten gibt es unterschiedliche klimatische Bedingungen und geologische Formationen, die eine Vielzahl an Nischen für unterschiedliche Lebewesen bieten. Trotz dieser Vielfalt stehen diese Ökosysteme auch vor Herausforderungen, die vor allem durch menschliche Aktivitäten entstehen können. Indem Absperrungen übertreten und Gebiete aufgesucht werden, die zum Schutz der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten eigentlich unzugänglich gemacht wurden, werden diese in ihrem Fortbestand gehindert. Ein Beispiel dafür ist der Uhu, der wegen menschlicher Aktivitäten zwischenzeitlich aus einem sogenannten Geschützten Landschaftsbestandteil, ein Gebiet unter besonderem Schutz, im Landkreis vertrieben wurde. Neben dem Uhu können auch Schlingnattern, Wander- und Turmfalken sowie die Bechsteinfledermaus im Bereich ehemaliger Steinbrüche vorkommen. „Um diese Tiere sowie die Bewohner anderer wertvoller Lebensräume zu schützen, müssen geltende Betretungsverbote unbedingt beachtet werden“, appelliert Katharina Franziska Hof. 

Für den Schutz dieser Lebensräume sei die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger daher besonders wichtig. „Deswegen bitten wir eindringlich, die Schutz- und Sperrgebiete zu respektieren, auf den offiziellen Wegen zu bleiben und die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten, um Störungen zu vermeiden“, betont Hof. Das gelte insbesondere auf Wanderungen und während weiterer Freizeitaktivitäten in sensiblen Zeiträumen wie der Brutzeit, um die Aufzucht von Vogelbruten und anderen Jungtieren nicht zu stören.

Viele Orte wie auch der ehemals als Steinbruch genutzte und seit 1994 geschützte Bereich des Endeschnabels in Gladenbach-Rachelshausen lassen sich von Aussichtspunkten aus in Gänze betrachten, zudem kann man an diesen Stellen oftmals weitere Informationen und Wissenswertes zum Standort finden.

 

In Gebieten mit besonderem Schutzstatus gelten noch strengere Regeln

In Gebieten mit einem besonderen Schutzstatus gelten übrigens noch einmal verschärfte Regelungen. Dazu zählen beispielsweise Natur-, Vogel-, oder Landschaftsschutzgebiete sowie sogenannte Geschützte Landschaftsbestandteile, „Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete“ und auch Naturdenkmale. Diese strengeren Regeln sind dort notwendig, weil diese Orte entweder ein besonderes Potenzial für Lebensgemeinschaften haben, bereits seltene Lebensräume sind oder wegen ihrer Schönheit sowie dem Erholungswert für den Menschen zu schonen und bewahren sind. Die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen geben einen Aufschluss darüber, was im Speziellen verboten ist. Entsprechende Hinweisschilder stehen vor Ort. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf steht bei Rückfragen per E-Mail an FBBWNmarburg-biedenkopfde zur Verfügung.

 

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden

Wer diese Tipps und Hinweise befolgt, tut aber nicht nur seinem Gewissen, sondern im Zweifel auch seinem Geldbeutel etwas Gutes: Denn Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verbote und Einschränkungen innerhalb geschützter Gebiete können von der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich geahndet und mit Bußgeldern sanktioniert werden.

Beispielsweise können Handlungen, welche sich gegen die geltenden Regelungen der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am Dimberg bei Steinperf“ (Gemeinde Steffenberg) richten, nach den Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

Exkurs: Landkreis Marburg-Biedenkopf hat für einige Arten besondere Verantwortung

Ein konkretes Ziel der Hessischen Biodiversitätsstrategie ist der Erhalt und die Förderung der Hessischen Verantwortungsarten. Zu diesen zählen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für welche das Land Hessen eine besondere Verantwortung besitzt, da sie in Hessen ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Auch für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden Verantwortungsarten definiert. Zu den Arten, für welche der Landkreis eine besondere Verantwortung besitzt, gehören der Rotmilan, die Geburtshelferkröte und der Raufußkauz.

Doch nicht nur Wildtiere sind auf einen achtsamen Umgang des Menschen mit der Natur angewiesen. Auch unter den heimischen Wildpflanzen befinden sich Arten, welche einem besonderen Schutz unterstellt und gleichzeitig in ihrem Bestand bedroht sind. Um diese und alle übrigen heimischen Arten nicht zu beeinträchtigen, ist es wichtig, ausgewiesene Wege nicht zu verlassen und Pflanzen nicht der Natur zu entnehmen. Heimische Pflanzen, die zu den Verantwortungsarten des Landkreises gehören, sind beispielsweise das Kleine Knabenkraut, die Arnika und der Rundblättrige Sonnentau.

 

Da man nur schützen kann, was man kennt, hat der Landkreis drei Faltblätter veröffentlicht, die Auskunft über eine Auswahl der Verantwortungsarten geben. Diese können online über www.marburg-biedenkopf.de/naturschutz/ eingesehen werden.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet viele malerische Orte – auf dem Foto zu sehen ist der Dimbergsee bei Steffenberg. Dieser liegt im Naturschutzgebiet „Am Dimberg bei Steinperf“, auch hier gilt: Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und Rücksicht auf Tiere und Pflanzen nehmen.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise