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Pressemitteilung 158/2024

22.05.2024

Grundgesetz wird 75 Jahre alt – Kreistagsvorsitzender Detlef Ruffert und Landrat Jens Womelsdorf: Verfassung ist Fundament der Demokratie

Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (li.) und Landrat Jens Womelsdorf weisen auf die Bedeutung des Grundgesetzes als Fundament der Demokratie hin.

Marburg-Biedenkopf – Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird 75 Jahre alt: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert und Landrat Jens Womelsdorf würdigen aus diesem Anlass die besondere Bedeutung des Grundgesetzes als Verfassung und Fundament des deutschen Staates. 

Schließlich sei das Grundgesetz ein zu würdigender, verfassungsrechtlicher Wendepunkt in der deutschen Geschichte. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes schafften damit die Voraussetzungen dafür, dass sich die Bundesrepublik zu einer gefestigten und freiheitlichen Demokratie entwickeln konnte. 

Kein Gesetz, kein Richterinnen- oder Richterspruch, kein Bescheid, kein Verwaltungshandeln darf dem Grundgesetz widersprechen. Ganz besondere Bedeutung haben die Grundrechte, die ersten 19 der über 200 Artikel: Hier finden sich zum Beispiel die Grundsätze der Gleichberechtigung, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Kunstfreiheit, der Meinungsfreiheit und den wohl bekanntesten Satz des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar". 

„Erst der Mensch, dann der Staat“, lautete auch einer der Grundsätze, an denen sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes orientierten. Die bis heute gültige Formel „Nie wieder“ vor dem Hintergrund der Nazi-Verbrechen prägte die zunächst vorläufige neue Verfassung, die extra als „Grundgesetz“ bezeichnet wurde, um als Provisorium für eine Wiedervereinigung beider deutscher Staaten offen zu bleiben. Inzwischen ist das Grundgesetz nicht mehr vorläufig. Nach der Wiedervereinigung wurde es entsprechend mit einer neuen Präambel versehen, dem auch die ostdeutschen Landtage zustimmten: „Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende fundamentale Gesetz“. Somit wurden für ganz Deutschland Rechtsstaatlichkeit, individuelle Grund- und Freiheitsrechte sowie die parlamentarische Demokratie festgeschrieben. 

Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert weist auf die Bedeutung des Grundgesetzes für die kommunale Selbstverwaltung hin: „Das Grundgesetz bildet in Artikel 28 Absatz 2 die Garantie für die kommunale Selbstverwaltung. Es ist damit die Grundlage dafür, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Angelegenheiten seiner örtlichen Gemeinschaft innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigenverantwortlich als unterste Ebene des Staates gemeinsam mit den Gemeinden regeln kann.“ 

„Viele halten die Freiheiten, die uns unser Grundgesetz garantiert, längst als selbstverständlich. Das sind sie aber nicht. Unsere Grundrechte und die weiteren Regelungen des Grundgesetzes haben uns die Mütter und Väter unserer Verfassung vor 75 Jahren nach ihrem Erleben und ihrem Überleben Nazi-Deutschlands, in Gedenken an die Millionen von Opfern der Nazi-Diktatur, nicht einfach geschenkt. Sie haben sie uns übergeben. Es liegt an uns, ob diese Rechte dauerhaft bestand haben und wir diese Freiheiten auch leben. Dazu gehört insbesondere, dass wir anderen Menschen ihre Freiheiten zugestehen und mit Respekt begegnen. Und zwar an jedem einzelnen Tag“, macht Landrat Jens Womelsdorf deutlich. 

Der Landrat bezeichnete es als Glücksfall, dass sich das Grundgesetz immer an neue politische und gesellschaftliche Anforderungen und den Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiert hat. Zum Beispiel bei der Neufassung des Asylrechtes, der Ausweitung der Staatsziele, dem Umwelt- und dem Tierschutz und aktuell an der beabsichtigten Sicherung der unabhängigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Doch es bleiben Zukunftsaufgaben, wie die mögliche Einbeziehung direktdemokratischer Elemente, ohne das repräsentative System aufzugeben, und eine Aufwertung der sozialen Gleichheitsrechte. 

„Das Grundgesetz ist damit eine anpassungsfähige Verfassung und Grundlage für ein funktionierendes parlamentarisches System mit freien Wahlen. Wir leben in einem Staatswesen, das ein sicheres und wohlhabendes Leben ermöglicht, mit stabilen Staatsgewalten, einer legislativen friedlichen Machtübergabe nach Neuwahlen, einer exekutiven Gewalt, die Bund, Land und Kommunen verwaltet und einer unabhängigen Justiz. Auch in der Mediengesellschaft ist das Grundgesetz modern geblieben, als der Garant für Freiheit und freie Meinungsäußerung. Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag“, betonen Womelsdorf und Ruffert.

Besondere Bedeutung im Grundgesetz haben die Grundrechte. Der wohl bekannteste Satz lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar".

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