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Pressemitteilung 129/2024

30.04.2024

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen im April gestiegen

Marburg-Biedenkopf – Im April ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen: Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.102 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 134 Personen oder 3,4 Prozent gegenüber dem Vormonat März.  

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 21 Personen oder 0,5 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im April bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 3,1 Prozent. 

„Die Zahl der Arbeitslosen liegt wieder auf dem Niveau wie zum Jahresbeginn. Auch wenn die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Moment nicht rosig ist, so hellt sich nach vergangenen Berichten zumindest nun langsam die Stimmung in der Wirtschaft wieder auf. Das macht Hoffnung für die Zukunft“, sagt Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent für Integration und Arbeit. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 7.047. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 75 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 1,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 213 Bedarfsgemeinschaften oder 3,1 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.536 Personen und damit um 130 Personen oder 1,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 389 Personen oder 4,3 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 15. April 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat April wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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