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Pressemitteilung 101/2024

28.03.2024

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen im März um etwa drei Prozent gesunken

Marburg-Biedenkopf – Im März ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.968 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 128 Personen oder 3,1 Prozent gegenüber dem Vormonat Februar.

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um neun Personen oder 0,2 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im März bei 2,9 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei drei Prozent.

„Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Entwicklung“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. „Wir arbeiten weiterhin intensiv daran, unsere Kundinnen und Kunden in Arbeit zu vermitteln. Trotz des angespannten konjunkturellen Umfelds bietet der Arbeitsmarkt gerade gute Chancen“, so Zachow weiter.

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.972. Damit fiel sie im Vergleich zum Vormonat um 39 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 209 Bedarfsgemeinschaften oder 3,1 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vormonat auf 9.406 Personen und damit um 38 Personen beziehungsweise 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 363 Personen oder vier Prozent zu verzeichnen.

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. März 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat März wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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