Marburg-Biedenkopf – Im Februar ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken: Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.096 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von elf Personen oder 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 151 Personen oder 3,8 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Februar bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei drei Prozent.
„Die Arbeitslosenzahlen zeigen sich im Februar mit einem Rückgang um 0,3 Prozent kaum verändert,“ sagte Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent für Integration und Arbeit. Der Arbeitsmarkt und die Nachfrage nach Arbeitskräften seien weiterhin stabil, trotz eher pessimistischer Konjunkturerwartungen. „Unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Lage wünschen wir uns und allen betroffenen Menschen weiterhin ein baldiges Ende der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine, deren Beginn sich im Februar zum zweiten Mal jährt,“ betonte der Erste Kreisbeigeordnete weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 7.011. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 120 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 1,7 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 307 Bedarfsgemeinschaften oder 4,6 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.444 Personen und damit um 169 Personen beziehungsweise 1,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 476 Personen oder 5,3 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. Februar 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Februar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.