Inhalt anspringen

Pressemitteilung 032/2024

31.01.2024

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Zahl der Arbeitslosen im Januar um 2,6 Prozent gestiegen

Marburg-Biedenkopf – Im Januar ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.107 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Zuwachs von 106 Personen oder 2,6 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember. 

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 248 Personen oder 6,4 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Januar bei drei Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,9 Prozent. 

„Erwartungsgemäß steigen auch in diesem Januar die Arbeitslosenzahlen wieder an. Ein Faktor hierfür ist, dass befristete Arbeitsverhältnisse und auch Qualifizierungen sowie Fortbildungen oftmals zum Jahresende auslaufen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Marian Zachow. Der Anstieg falle in diesem Jahr allerdings etwas schwächer aus als in den Vorjahren. „Nicht zuletzt deshalb blicken wir zuversichtlich auf die Entwicklung in 2024, wobei sowohl die wirtschaftliche als auch weltpolitische Lage angespannt bleiben und die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei Prognosen zur Vorsicht mahnen,“ so Zachow weiter. 

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.891. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um drei Bedarfsgemeinschaften. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 307 Bedarfsgemeinschaften oder 4,7 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.275 Personen und damit um 46 Personen beziehungsweise 0,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 456 Personen oder 5,2 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 15. Januar 2024 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Januar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise