Marburg-Biedenkopf – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Marburg-Biedenkopf die „Digitale Brunnenanzeige“ nutzen. Eine sogenannte erlaubnisfreie Grundwasserentnahme aus Brunnen können die jeweiligen Nutzenden somit nun auch digital der Unteren Wasserbehörde des Landkreises mitteilen. Bisher war dafür ein Brief oder eine E-Mail nötig. Das digitale Anzeigeverfahren ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/wasserbehoerde aufrufbar.
Alternativ ist die „Digitale Brunnenanzeige“ auch über den Direktlink https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKMB.63.02&mode=cc&cc_key=Brunnenantrag erreichbar.
Das Projekt wird vom Land Hessen aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ gefördert.
Zum rechtlichen Hintergrund der Erlaubnisfreiheit: Für bestimmte Mengen und Zwecke ist für die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen keine besondere Genehmigung durch den Kreis erforderlich. Bei welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke diese Erlaubnisfreiheit im Detail gilt, wird den Nutzerinnen und Nutzern in der digitalen Anwendung angezeigt.
Dennoch müssen diese Wasserentnahmen trotzdem dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf mitgeteilt werden. Denn so können die Mitarbeitenden dort prüfen, ob beispielsweise Auflagen für die Entnahme erforderlich sind oder das Vorhaben im Einzelfall auch abgelehnt werden muss.
Der digitale Prozess ermöglicht nun mittels der Schnittstelle auf der Homepage die direkte Übermittlung der Daten über einen Link in das Anwenderprogramm. Nach der Übermittlung der erforderlichen Daten folgt zunächst eine Eingangsbestätigung durch den Kreis. Im Anschluss werden die Daten dann geprüft. Sofern alle Voraussetzungen einer erlaubnisfreien Entnahme des Grundwassers vorliegen, folgt vom Kreis eine Bestätigung. Die Verwaltungsgebühr für diese digitale Dienstleistung beläuft sich pro Anwendung auf 36,50 Euro.
Wichtig: Erst nach Erhalt dieser Bestätigung darf mit der Errichtung eines Brunnens oder der Entnahme des Grundwassers begonnen werden. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen und die Entnahme somit untersagt werden muss, teilt der Kreis dies selbstverständlich ebenfalls mit.
Die rechtlichen Voraussetzungen für erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen sind übrigens im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Hessischen Wassergesetz (HWG) geregelt.
Das Projekt wird aus dem Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung aus der Förderung smarter Kommunen im Programm „Starke Heimat Hessen“ mit 62.300 Euro gefördert, die Förderanteil für Marburg-Biedenkopf beträgt 26.712 Euro. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat das Projekt gemeinsam mit dem Hochtaunuskreis auf den Weg gebracht. Künftig können nun alle Unteren Wasserbehörden in Hessen, welche die entsprechenden technischen Voraussetzungen besitzen, das digitale Anzeigeverfahren verwenden.