Marburg-Biedenkopf – Im August ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.229 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 75 Personen oder 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat Juli.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KJCs um 169 Personen oder 4,2 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im August bei 3,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei drei Prozent.
„Wie erwartet setzt sich die Entwicklung der vergangenen Monate nach einer Verschnaufpause im Juli wieder fort: Die Arbeitslosenzahlen steigen nun wieder“, sagt Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent für Integration und Arbeit. Umso wichtiger sei es, einen Blick auf das Thema Ausbildung, das traditionell im Spätsommer auf der Agenda vieler Menschen stehe, zu werfen. „Mit unterschiedlichen Förderangeboten arbeiten wir im KJC daran, jungen Kundinnen und Kunden einen Weg aufzuzeigen, an dessen Ende ein Berufsabschluss steht,“ so Zachow weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.921. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 33 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 233 Bedarfsgemeinschaften oder 3,5 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vormonat auf 9.279 Personen und damit um 66 Personen oder 0,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 372 Personen oder 4,2 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. August 2023 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat August wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.