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Pressemitteilung 229/2023

03.08.2023

Auch giftige Lebewesen brauchen Schutz – Naturschutzbehörde informiert über Hintergründe und gibt Tipps zum Umgang

Schön, aber giftig: Der Aronstab. (Foto: Katharina Franziska Hof/Landkreis Marburg-Biedenkopf)

Marburg-Biedenkopf – Giftige Pflanzen und Tiere sind in der Natur alltäglich und wichtig für die Artenvielfalt. Dennoch können sie für Menschen unter Umständen gefährlich werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf informiert über die Hintergründe und gibt Tipps zum Umgang.

Ob Tiere wie der Schwarzblaue Ölkäfer und der Feuersalamander oder Pflanzen wie das Maiglöckchen und der Riesen-Bärenklau – sie alle produzieren giftige Stoffe und kommen auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf vor. Doch giftige Lebewesen seien grundsätzlich erst einmal kein Grund zur Beunruhigung, betont Katharina Franziska Hof von der Fachabteilung des Kreises für den Naturschutz. „Giftige Pflanzen und Tiere gibt es häufig sowohl in heimischen Gärten als auch in der freien Landschaft, sie sind also etwas ganz Normales. Deshalb ist es auch so wichtig sich darüber bewusst zu sein, um Verletzungen zu vermeiden“, sagt sie. 

Warum sind Lebewesen überhaupt giftig? „Im Laufe der Evolution, also der Entwicklungsgeschichte, haben manche Tier- und Pflanzenarten Mechanismen entwickelt, die sie konkurrenzfähig machen und davor schützen, gefressen zu werden“, erklärt Hof. Während natürliche Gifte auf der einen Seite dabei helfen, das jeweilige Lebewesen zu schützen, können auf der anderen Seite sogar Menschen hieraus einen Nutzen ziehen: Giftige Pflanzen wie Fingerhut, Tollkirsche und Johanniskraut wurden oder werden so für die Herstellung medizinischer Produkte und Medikamente genutzt. „Ein schönes Beispiel dafür, dass eigentlich sprichwörtlich die Dosis das Gift macht“, sagt Hof.


Giftige Insekten und Pflanzen nur relativ selten eine große Gefahr für Menschen

Giftige Lebewesen können zwar auch für den Menschen eine Gefahr darstellen. Laut Hof bestehe meist aber nur dann Grund zur ernsthaften Sorge, wenn ein giftiges Insekt oder eine giftige Pflanze tatsächlich verzehrt wurde. Trotzdem sei im Zweifel Vorsicht geboten. Bei Pflanzen und Pilzen gebe es beispielsweise neben vielen essbaren Arten auch etliche, die Reizungen, Unwohlsein oder sogar tödliche Vergiftungen verursachen können. Manche davon finden sich als prachtvoll blühende Zier- und Heilpflanzen auch in Gärten oder auf dem heimischen Balkon. Darunter Fingerhut, Maiglöckchen, Liebesperlenstrauch und Tränendes Herz. Pflanzen, die wegen ihrer Schönheit und leuchtenden Farben neugierig machen. Das kann aber auch Gefahren mit sich bringen, besonders wenn Kinder dort spielen. Deshalb rät Hof gerade bei Kleinkindern zunächst zur Vorsicht und nennt als giftlose Alternativen essbare Sträucher, Besenheide, Erdbeeren, Thymian, Malven, Haselnuss, Horn-Veilchen und Fingerkraut. Informationen zu giftigen Gartenpflanzen gibt es zudem auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung auf www.bfr.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Auch durch die Kombination eines Stoffes mit Sonnenlicht beziehungsweise UV-Strahlung können einige Pflanzen wie Herkulesstaude, Engelwurz und Diptam bei Berührung gesundheitliche Komplikationen hervorrufen, indem sie zum Teil recht starke Hautreizungen auslösen. Das Gift des Schwarzblauen Ölkäfers kann neben möglichen Hautreizungen bei einem Verzehr des Käfers mitunter schwerwiegende Vergiftungen auslösen. „Sowohl im eigenen Garten als auch in der freien Natur sollte man sich daher darüber bewusst sein, dass einige Arten diese Abwehr- und Schutzmechanismen besitzen“, macht Hof deutlich. 


Warum auch giftige Arten unter Naturschutz stehen können

Auch giftige Lebewesen seien wichtig und schützenswert, betont Hof. Der Grund: „Vereinfacht gesagt: Ein Ökosystem mit vielen unterschiedlichen Arten, die verschiedene Aufgaben übernehmen, funktioniert besser und ist stabiler“, erläutert Hof. Hierbei spiele es keine Rolle, ob manche Arten davon giftig seien.

Ein besonderer oder strenger Schutz einzelner Arten, der noch über den allgemeinen Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten hinausgeht, ist hingegen erforderlich, um gefährdete Arten vor einem Rückgang oder gar Verschwinden zu schützen. Solche Arten können unter Naturschutz gestellt werden, das gilt auch für giftige Pflanzen und Tiere. 

Doch es gibt auch Ausnahmen, die grundsätzlich schädlich sind, nämlich sogenannte invasive Arten. Das sind Pflanzen und Tiere, die eigentlich aus fremden Gebieten stammen und hier heimische Arten verdrängen. Häufig, weil sie dort keine natürlichen Feinde haben und dadurch das Gleichgewicht in einem Lebensraum ins Wanken bringen. Ein Beispiel für eine invasive Art ist der im Landkreis vorkommende und gleichzeitig giftige Riesen-Bärenklau. 

Invasive Arten unterliegen einer Meldepflicht und das jeweilige Vorkommen erfordert ein kontrolliertes Einschreiten. Wem Bestände invasiver gebietsfremder Arten auffallen, kann diese über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de (Öffnet in einem neuen Tab) melden. 

Für alle anderen Fälle gilt jedoch, dass ein Töten von Lebewesen oder eine Entnahme von Pflanzen ohne vernünftigen Grund nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verboten sind und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Für Fragen ist die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail erreichbar: FBBWNmarburg-biedenkopfde.

Der Schwarzblaue Ölkäfer gehört zu den giftigen Lebewesen, die in Marburg-Biedenkopf vorkommen.

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