Marburg-Biedenkopf – Andreas Seip aus Marburg, Sascha Zwick aus Cölbe, Udo Schumertl aus Lohra, Christian Müller aus Dautphetal und Norbert Rühl aus Weimar haben im Notfall schnell gehandelt und ein Leben gerettet. Dafür hat der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein den Rettern eine Öffentliche Belobigung ausgesprochen. Die entsprechenden Urkunden hat Landrat Jens Womelsdorf den beherzten Helfern im Marburger Landratsamt überreicht.
Für den verhinderten Christian Müller nahm Arno Bernhardt vom Gemeindevorstand Dautphetal die Auszeichnung stellvertretend entgegen.
Am 31. Januar 2023 brach Rüdiger Hühn plötzlich in den Lahnwerkstätten in Marburg-Wehrda zusammen. Dort nimmt er an einer beruflichen Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung teil. Seinen Zusammenbruch bemerkten die fünf Lebensretter und eilten sofort herbei. Er zeigte kein Lebenszeichen. Sie begannen daher sofort mit den lebensrettenden Maßnahmen und kämpften bis zur Ankunft eines Notarztes um das Leben von Rüdiger Hühn. Auf dem Weg in die Klinik setzte der Pulsschlag endlich wieder ein. Mittlerweile geht es Rüdiger Hühn wieder gut. Er freut sich, dass er bald wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
„Eine Öffentliche Belobigung steht auch immer dafür, auf ein beispielhaftes Verhalten aufmerksam zu machen. Für ihr beherztes Handeln haben die Lebensretter ein öffentliches Zeichen der Würdigung und des Respekts verdient“, betont Landrat Jens Womelsdorf. Die geehrten seien auch ein Vorbild für die ganze Gesellschaft. Denn sie würden zeigen, dass Aufmerksamkeit für die Mitmenschen im Alltag sowie entschlossene und schnelle Erste Hilfe Leben retten können. „Dafür gilt ihnen mein Dank!“, unterstrich der Landrat.
Auch Lohras Bürgermeisterin Karina Schlemper-Latzel, Cölbes Bürgermeister Dr. Jens Ried, Weimars Bürgermeister Markus Herrmann und Arno Bernhardt dankten den Rettern persönlich für ihren Einsatz. Das beherzte Handeln sei ein schönes Beispiel für gelebte Solidarität und ein wichtiges Zeichen für die Gemeinschaft, dass Menschen im Notfall helfen können und das auch tun, waren sie sich einig.
Anregerin für die Öffentliche Belobigung war die Schwester des Geretteten, Birgit Hühn. Gemeinsam mit Bruder Rüdiger machte auch sie noch einmal deutlich, wie bedeutend diese Lebensrettung für beide war und ist: Die Retter seien nun fast so etwas wie Familie, betonten beide.
Hintergrund: Voraussetzung für eine Öffentliche Belobigung:
Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab, ohne dass für den Retter selbst Lebensgefahr bestand, kann eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde erfolgen.