Marburg-Biedenkopf – Im März ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung empfangen, weiter gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 2.826 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 31 Personen oder 1,1 Prozent.
Gegenüber dem Vorjahresmonat gibt es einen Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 215 Personen oder 7,1 Prozent. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist jedoch darauf hin, dass Vergleiche zum Vorjahr unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie zu betrachten sind. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt in diesem Monat weiter bei 2,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,3 Prozent.
„Nachdem der Arbeitsmarkt stabil durch die Pandemie gekommen ist, haben wir mit dem verheerenden Ukraine-Krieg das nächste Ereignis, dessen Folgen wir für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt noch nicht abschätzen können“, so der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Derzeit sind die Auswirkungen dieses Krieges, der so viel menschliches Leid verursacht, noch nicht auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Wie sich das allerdings weiter entwickelt, hängt auch von der Bleibeperspektive der geflüchteten Menschen und ihrer möglichen Integration in den Arbeitsmarkt ab sowie von den wirtschaftlichen Einflüssen des Krieges“, erläutert Zachow weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 5.795. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vormonat um 49 oder 0,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 19 beziehungsweise 0,3 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im Vergleich zum Vormonat auf 7.671 Personen und damit um 41 Personen oder 0,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 12 Personen oder 0,2 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. März 2022 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat März wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.