Marburg-Biedenkopf – Im August ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, leicht angestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 4.060 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 18 Personen oder 0,4 Prozent gegenüber dem Vormonat Juli.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Anstieg der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 1.110 Personen oder 37,6 Prozent zu verzeichnen. Der Grund für den deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr liegt im Rechtskreiswechsel der Ukraine-Flüchtlinge von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hin zu Leistungen nach SGB II zum 1. Juni 2022. Durch den Wechsel wurde dieser Personenkreis nun erstmals statistisch als arbeitslos registriert, sodass die Zahl der Arbeitslosen von Mai auf Juni 2022 um 1.113 auf damals 3.936 Personen anstieg. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im August bei 3,0 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,2 Prozent.
„Der Arbeitsmarkt trotzt den aktuellen Belastungen und den vielen Unsicherheitsfaktoren. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Vergleich zum Vormonat kaum verändert“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Die Nachfrage an Arbeits- und Fachkräften ist weiterhin hoch. Wir arbeiten weiterhin konzentriert daran, unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu geben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, so Zachow weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.688. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vormonat um sechs oder 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 1.038 Bedarfsgemeinschaften oder 18,4 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im Vergleich zum Vormonat auf 8.907 Personen und damit um 49 Personen beziehungsweise 0,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 1.400 Personen oder 18,6 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. August 2022 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat August wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.