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Pressemitteilung 222/2022

05.04.2022

Folgemeldung 705: In Verwaltungsliegenschaften und Grundschulbetreuung gilt weiter Maskenpflicht – Medizinische Masken bleiben wichtiges Werkzeug für Infektionsschutz

Marburg-Biedenkopf – In sämtlichen Verwaltungsliegenschaften des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie in Betreuungsangeboten des Kreises an Grundschulen gilt weiter eine Maskenpflicht. Darüber hinaus empfiehlt der Kreis grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern, im Schulbetrieb weiterhin eine Maske zu tragen.

„Medizinische Masken sind und bleiben ein wichtiges Werkzeug, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Daher ist es sinnvoll und klug, diese auch unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung weiter zu nutzen“, macht der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow deutlich. Angesichts der hohen Fallzahlen käme es auch weiterhin auf Eigenverantwortung, Solidarität und Vernunft an.

In den Betreuungsangeboten bestehe darüber hinaus die Besonderheit, dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Jahrgangsstufen und Klassen zusammenkommen. Mögliche Infektionen könnten so schnell die gesamte Schule betreffen oder Betreuungsangebote einschränken. Daher werde die Maskenpflicht beibehalten.

Ein Besuch in den Liegenschaften der Kreisverwaltung ist wieder ohne einen 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder Getestet), allerdings nur mit Maske, möglich. Kundinnen und Kunden, die eine persönliche Vorsprache wünschen, müssen auch weiterhin einen Termin mit der jeweiligen Organisationseinheit vereinbaren.

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