Marburg-Biedenkopf – Die Aufsichtsbehörde des Landkreises, das Regierungspräsidium in Gießen (RP), hat den Haushalt des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2022 genehmigt. Besondere Auflagen hat das RP nicht verfügt. Die Genehmigung enthält lediglich sechs allgemeingültige Auflagen, die sich aus rechtlichen Vorgaben des Landes ableiten. Diese stellen aber keine konkreten Eingriffe in die Finanzsouveränität des Kreises dar.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Haushaltsgenehmigung zeitnah und ohne besondere Auflagen erhalten haben. Wir können nun mit der Umsetzung neu veranschlagter Bauvorhaben und Maßnahmen beginnen und haben grünes Licht, auch alle übrigen Vorhaben und Projekte auf den Weg zu bringen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Die allgemeinen Auflagen beziehen sich auf die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auf die Kalkulation von Investitionsvorhaben und auf die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen, auf die fortlaufende Prüfung des Kreisumlagebedarfs und auf die Berichtspflichten“, erläuterte Zachow. Ohne Einschränkungen genehmigt worden seien auch die in der Haushaltssatzung eingeplanten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen im Zuge von Bauvorhaben.
In der sechsseitigen Begleitverfügung zur Genehmigung nimmt die Aufsichtsbehörde ausführlich Stellung zur finanzwirtschaftlichen Lage des Landkreises. Das Regierungspräsidium bestätigt dabei die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich, wenngleich der Ergebnishaushalt für das Jahr 2022 mit einer Unterdeckung von knapp drei Millionen Euro abschließt. Zum Ausgleich dafür und auch zur vollständigen Finanzierung der Kreditverbindlichkeiten sind ausreichend Rücklagen und liquide Mittel vorhanden, so dass auch kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war.
Keine Beanstandungen gibt es seitens der Aufsicht gegen die mit 15,7 Millionen Euro eingeplante Nettoneuverschuldung. Sie bewege sich im Rahmen der bereits akzeptierten Neuverschuldung. Damit bestätigt das RP die fortgeführten Veranschlagungen im Rahmen des 2021 vom Landkreis neu aufgelegten Investitionsprogramms mit einem Volumen von 160 Millionen Euro für die Sanierung und Erneuerung von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Radwegen und Kreisstraßen oder im Bereich der Digitalisierung.
„Wir haben das noch von Landrätin Kirsten Fründt vor einem Jahr auf den Weg gebrachte Investitionsprogramm von Beginn an eng mit der Aufsicht abgestimmt und es bewährt sich, dass wir hier, wie auch an anderen Stellen, einen klaren finanzpolitischen Kurs fahren“, führte Marian Zachow aus. Er weist auch darauf hin, dass die Aufsicht auf eine Begrenzung der freiwilligen Leistungen verzichtet und auch keine personalwirtschaftlichen Auflagen für erforderlich gehalten habe. Das bedeute auch, dass die zusätzlichen 32 Stellen, im Wesentlichen im Bereich der sozialen Sicherung, Betreuung von Grundschulkindern und im Gesundheitsamt, als nachvollziehbar und sachgerecht genehmigt sind und nun besetzt werden könnten.
„Die Haushaltsgenehmigung ist mehr als eine an bestimmte gesetzliche Vorgaben geknüpfte Genehmigung. Sie bestätigt die solide Haushaltsführung der letzten Jahre ebenso wie die unter schlechter gewordenen finanziellen Rahmenbedingungen erfolgte Planung für die nächsten Jahre“, so der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.