Marburg-Biedenkopf – Im April ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, leicht gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik für den Monat April 2.815 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 11 Personen oder 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat gibt es einen Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 180 Personen oder 6 Prozent.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist jedoch darauf hin, dass Vergleiche zum Vorjahr unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie zu betrachten sind. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt in diesem Monat weiter bei 2,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,2 Prozent.
„Auch wenn die Entwicklung der Arbeitslosenzahl im Bereich des SGB II erfreulich ist, so richten wir dennoch den Blick auf die nächsten Monate. Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine werden vom Bereich Asyl in die Grundsicherung für Arbeitssuchende wechseln, die Vorbereitungen dazu laufen gerade. Es ist davon auszugehen, dass dieser Wechsel auch die Arbeitslosenzahl entsprechend erhöhen wird“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Die Integration in den Arbeitsmarkt wird dann eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Zeit werden. Den geflüchteten Menschen, die in diesem schrecklichen Krieg Familie und Freunde verloren haben und alles zurücklassen mussten, wird dadurch hoffentlich auch eine neue Perspektive und wenigstens ein Stück Normalität zurückgegeben,“ so Zachow weiter.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 5.689. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vormonat um 106 bzw. 1,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 73 oder 1,3 Prozent. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im Vergleich zum Vormonat auf 7.561 Personen und damit um 110 Personen oder 1,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 62 Personen oder 0,8 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 12. April 2022 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat April wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.