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Pressemitteilung 052/2022

01.02.2022

Zahl der Arbeitslosen hat sich im Januar erhöht – Arbeitsmarkt trotzt Omikron

Marburg-Biedenkopf – Die Zahl der arbeitslosen Personen, die Grundsicherung empfangen, ist im Januar saisonüblich angestiegen: Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 2.868 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Anstieg von 118 Personen oder 4,3 Prozent gegenüber dem Vormonat. 

Gegenüber dem Vorjahresmonat gibt es einen Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 106 Personen oder 3,6 Prozent. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt in diesem Monat bei 2,1 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,2 Prozent. 

„Der Anstieg arbeitsloser Personen, die Grundsicherung empfangen, kommt im Januar nicht unerwartet. Viele befristete Beschäftigungsverhältnisse laufen zum Jahresende aus. Viele Qualifizierungen und Fortbildungen enden mit Ablauf des Jahres. Endet eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, werden diese Menschen statistisch als arbeitslos geführt“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Der Arbeitsmarkt zeige sich allerdings trotz Verunsicherungen durch die Corona-Variante „Omikron“ weiter robust. „Betrachten wir die Arbeitslosenzahl im Verlauf des vergangenen Jahres, sehen wir insgesamt einen positiven Trend“, so Zachow. 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt aktuell bei 5.759. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vormonat um 49 bzw. 0,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 40 oder 0,7 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im Vergleich zum Vormonat auf 7.592 Personen und damit um 65 beziehungsweise 0,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ebenfalls ein Rückgang um 44 Personen oder 0,6 Prozent zu verzeichnen. 

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie der Zahl der Arbeitslosen handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Januar 2022 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Januar wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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