Inhalt anspringen

Pressemitteilung 035/2022

18.01.2022

Folgemeldung 634: Gesundheitsamt registriert 330 Corona-Neuinfektionen – RKI-Hospitalisierungsinzidenz bei 3,2 / Derzeit 2.257 aktive Fälle

Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 330 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 18.071. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt aktuell bei 3,2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Derzeit werden weiterhin 18 Personen stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen weiter sieben Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt weiterhin 309. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 2.257 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um 30 auf 15.505 erhöht. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 412,4.

Seit Montag fällt der Kreis unter die Hotspot-Regeln des Landes. Um das in den Hotspot-Regeln vorgegebene Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie die Maskenpflicht in Fußgängerzonen kreisbezogen zu präzisieren und zu ergänzen, hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Diese tritt ab Mittwoch, 19. Januar 2022, 00:00 Uhr, in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Politik & Gremien“, Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachun­gen“ einsehbar.

Der Konsum von Alkohol ist mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung an folgenden öffentlichen Orten im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt:

Universitätsstadt Marburg:

-           Lahnterrassen

-           Elisabeth-Blochmann-Platz

-           Gerhard-Jahn-Platz

-           Vorplatz Erwin-Piscator-Haus

-           Vorplatz Hauptbahnof samt Busbahnhof

-           Schlosspark

-           „Dallesplatz“

-           Schülerpark

-           Northampton-Park

-           Lahnvorland / Lahnauen von Südspange (L3125) bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke

-           Alter Botanischer Garten

-           Hanno-Drechsler-Platz

-           Untergasse

-           Steinweg

-           Neustadt

-           Wettergasse

-           Marktgasse

-           Markt

-           Ritterstraße

-           Schloßtreppe

-           Schloßsteig

-           Nikolaistraße

-           Lutherischer Kirchhof

-           Barfüßerstraße

-           Heumarkt

-           Augustinergasse

-           Hofstatt

-           Hirschberg

-           Reitgasse

-           Renthof

-           Pilgrimstein

-           Rudolphsplatz

-           Firmaneiplatz

-           Christa-Czempiel-Platz

-           Ortenbergsteg

Stadt Stadtallendorf:

-           Bahnhofsvorplatz (Am Bahnhof inkl. Kreisverkehrsplatz)

-           Bahnunterführung inkl. Vorplatz Niederkleiner Straße zwischen Einkaufszentrum Herrenwaldstraße 4b und Niederkleiner Straße 1

-           Aufbauplatz Niederkleiner Straße (Shell Tankstelle Niederkleiner Straße 4 bis Volksbank / Niederkleiner Straße 1 bis Schulstraße 2b, Polizei)

-           Niederkleiner Straße Hausnummer 39 / Einmündung Iglauer Weg bis Niederkleiner Straße 49c Altat-Markt / beide Straßenseiten

-           Heinz-Lang-Park von der Waldstraße bis zum Gelände des Herrenwaldstadions und vom Stadionweg bis zur Herrenwaldstraße

-           Waldstraße beide Straßenseiten

-           Marktstraße / Am Markt / Rathausgasse / Am Hallenbad (Fußgängerzone)

Stadt Neustadt:

-           Marktstraße (von Haus-Nr. 1 bis Einmündungsbereich Marburger Straße)

-           Marktplatz

-           Bahnhofstraße (von Haus-Nr. 1 bis 26)

-           Bahnhofsumfeld (Bereich zwischen Bahnhofstraße, Bahnhofsvorplatz und Straße „Im Hattenrod“)

-           Parkplatz am Freibad, Allee 5

Stadt Wetter/Hessen:

-           Aueweg 2-17 (von Beginn/ab Bahnhofstraße bis zur Fußgängerbrücke Höhe Stadthalle)

Maskenpflicht:

In folgenden Örtlichkeiten im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist in der Zeit von 7:00 bis 23:00 Uhr eine medizinische Maske zu tragen:

Universitätsstadt Marburg:

-           Steinweg

-           Neustadt

-           Wettergasse

-           Marktgasse

-           Markt

-           Aulgasse

-           Langgasse

-           Ritterstraße

-           Schloßtreppe

-           Schloßsteig

-           Nikolaistraße

-           Lutherischer Kirchhof

-           Barfüßerstraße

-           Heumarkt

-           Am Plan

-           Untergasse

-           Augustinergasse

-           Hanno-Drechsler-Platz

-           Hofstatt

-           Hirschberg

-           Reitgasse

-           Renthof

-           Gerhard-Jahn-Platz

-           Elisabeth-Blochmann-Platz

-           Firmaneiplatz

Stadt Kirchhain:

-           Bahnhofsvorplatz

-           Am Bahnhof (ab den öffentlichen Kurzzeit-Parkplätzen)

-           Feldweg (ab dem Fußgängerüberweg am Kreisel)

-           Römerstraße (ab dem Fußgängerüberweg am Kreisel)

-           Fußgängerzone

-           Bahnhofstraße und angrenzende Straßen, die als Fußgängerzone beschildert sind

-           Marktplatz

-           Marktplatz (von der Brießelstraße bis zur Straße Auf dem Groth/ Unterm Groth

Stadt Neustadt:

-           Marktstraße (von Haus-Nr.1 bis Einmündungsbereich Marburger Straße)

-           Marktplatz

Stadt Wetter:

-           ALDI (Am Untertor 6-8)

-           Rewe Markt und Rewe Getränkemarkt (An der Bleiche 1 und 2)

Ausnahmen von der Maskenpflicht gemäß der Corona-Schutzverordnung bleiben von dieser Anordnung unberührt. Ferner darf die medizinische Maske kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken sowie zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden. Voraussetzung ist dann, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu Personen nicht unterschritten wird, denen ein gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Absatz 2 Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt ist. Alternativ muss eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden sein.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschreitet, tritt die Allgemeinverfügung am darauf folgenden Tag, ansonsten mit Ablauf des 10. Februar 2022 außer Kraft.

Impfangebote des Landkreises Marburg-Biedenkopf:

Seit dem 1. Oktober 2021 wurden insgesamt 44.822 Impfungen gegen das Corona-Virus durch die mobilen Impfteams und Impfpunkte in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes durchgeführt. Davon entfallen 6.359 auf Erstimpfungen, 4.463 auf Zweitimpfungen und 34.000 auf Auffrischungsimpfungen.

Am Montag, 17. Januar 2022, wurden in den drei Impfunkten und bei mobilen Impfaktionen des Gesundheitsamtes insgesamt 709 Impfungen gegen das Corona-Virus verabreicht. Davon entfallen 86 auf Erstimpfungen, 116 auf Zweitimpfungen und 507 auf Auffrischungsimpfungen.

426 Impfungen entfallen dabei auf den Impfpunkt Mitte in Marburg, 133 auf den Impfpunkt Ost in Stadtallendorf, 102 auf den Impfpunkt West in Dautphetal sowie 48 auf eine mobile Impfaktion in Marburg.

Eine Übersicht über die bisher geplanten Impfaktionen des Gesundheitsamtes mit mobilen Teams findet sich auf der Homepage des Kreises auf www.marburg-biedenkopf.de/impfangebote .

Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle:

Stadt/Gemeinde

18.01.2022

17.01.2022
Amöneburg: 43 39
Angelburg: 12 12
Bad Endbach: 65 60
Biedenkopf: 128 121
Breidenbach: 49 46
Cölbe: 46 35
Dautphetal: 84 77
Ebsdorfergrund: 31 28
Fronhausen: 29 26
Gladenbach: 81 77
Kirchhain: 142 130
Lahntal: 46 44
Lohra: 47 39
Marburg: 823 712
Münchhausen: 19 17
Neustadt: 65 54
Neustadt HEAE: 159 105
Rauschenberg: 44 41
Stadtallendorf: 237 202
Steffenberg: 12 11
Weimar: 48 43
Wetter: 39 37
Wohratal: 7 4
Obdachlos: 0 0
Unklar*: 1 1
Gesamt MR-BID: 2.257 1.961

* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung.

Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise