Marburg-Biedenkopf – Angesichts der rasch steigenden Fallzahlen nähert sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf dem Schwellenwert für weitere Verschärfungen durch das Land. Wenn die Inzidenz des Kreises an drei aufeinander folgenden Tagen über 350 liegt, greifen die sogenannten Hotspot-Regeln ab dem nächsten Tag. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bereitet derzeit eine Allgemeinverfügung vor, um die Hotspot-Regeln kreisbezogen zu ergänzen und zu präzisieren.
Grundlage der Maßnahmen ist die vom Robert-Koch-Institut (RKI) vermeldete Inzidenz für den Landkreis. Die vom RKI angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 380,2.
Hotspot-Regelungen des Landes:
Bei Inkrafttreten der Hotspot-Regeln gilt dann „2G-Plus“ in Innenräumen für die Gastronomie, für touristische Übernachtungen, bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich. Darunter auch Kino, Theater sowie Fitnessstudios. Dann dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen tagesaktuellen, negativen Test verfügen. Im Freien gilt diesbezüglich hingegen „2G“ – es dürfen also nur Geimpfte oder Genesene anwesend sein. Ein zusätzlicher Test ist im Freien also nicht erforderlich. Prostitutionsstätten müssen schließen.
Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen in Bereichen, die unter die 2G-plus-Regel fallen, keinen zusätzlichen Test. Die Auffrischungsimpfung befreit mit dem Tag der Impfung von der Testpflicht bei 2G-plus-Angeboten.
Welche Kreise unter die Hotspot-Regeln fallen, veröffentlicht das Hessische Sozialministerium online unter https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen.
Das in den Hotspot-Regeln vorgegebene Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie die Maskenpflicht in Fußgängerzonen werden durch die Allgemeinverfügung des Kreises präzisiert:
Der Konsum von Alkohol ist dann bei Inkrafttreten der Allgemeinverfügung an bestimmten öffentlichen Orten im Kreisgebiet untersagt. Diese Orte legt der Kreis nach Rückmeldung der Kommunen in seiner Allgemeinverfügung fest. Außerdem gilt dann eine erweiterte Maskenpflicht an festgelegten Örtlichkeiten. Diese werden ebenfalls in der Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung wird vom Kreis nach Erreichen der Hotspot-Regeln auf den Weg gebracht. Die Allgemeinverfügung wird unter www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Politik & Gremien“, Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 242 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 17.487. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt aktuell bei 2,6 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Derzeit werden 15 Personen stationär im Krankenhaus behandelt (+1). Davon benötigen sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung (-1). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt weiterhin 309. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 1.907 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um vier auf 15.271 erhöht.
Impfangebote des Landkreises Marburg-Biedenkopf:
Seit dem 1. Oktober 2021 wurden insgesamt 42.336 Impfungen gegen das Corona-Virus durch die mobilen Impfteams und Impfpunkte in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes durchgeführt. Davon entfallen 6.107 auf Erstimpfungen, 4.214 auf Zweitimpfungen und 32.015 auf Auffrischungsimpfungen.
Am Donnerstag, 13. Januar 2022, wurden in den drei Impfunkten und bei mobilen Impfaktionen des Gesundheitsamtes insgesamt 559 Impfungen gegen das Corona-Virus verabreicht. Davon entfallen 85 auf Erstimpfungen, 32 auf Zweitimpfungen und 442 auf Auffrischungsimpfungen.
254 Impfungen entfallen dabei auf den Impfpunkt Mitte in Marburg, 66 auf den Impfpunkt Ost in Stadtallendorf, 139 auf den Impfpunkt West in Dautphetal sowie 100 auf mobile Impfaktionen in Marburg.
Eine Übersicht über die bisher geplanten Impfaktionen des Gesundheitsamtes mit mobilen Teams findet sich auf der Homepage des Kreises auf www.marburg-biedenkopf.de/impfangebote .
Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle:
Stadt/Gemeinde |
14.01.2022 |
13.01.2022 |
---|---|---|
Amöneburg: | 29 | 25 |
Angelburg: | 16 | 15 |
Bad Endbach: | 62 | 61 |
Biedenkopf: | 110 | 96 |
Breidenbach: | 44 | 42 |
Cölbe: | 33 | 29 |
Dautphetal: | 71 | 59 |
Ebsdorfergrund: | 27 | 25 |
Fronhausen: | 25 | 24 |
Gladenbach: | 82 | 78 |
Kirchhain: | 130 | 119 |
Lahntal: | 50 | 47 |
Lohra: | 38 | 36 |
Marburg: | 715 | 617 |
Münchhausen: | 17 | 15 |
Neustadt: | 51 | 42 |
Neustadt HEAE: | 96 | 71 |
Rauschenberg: | 38 | 34 |
Stadtallendorf: | 183 | 156 |
Steffenberg: | 11 | 9 |
Weimar: | 39 | 35 |
Wetter: | 37 | 33 |
Wohratal: | 2 | 2 |
Obdachlos: | 0 | 0 |
Unklar*: | 1 | 4 |
Gesamt MR-BID: | 1.907 |
1.674 |
* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung.
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.