Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet allen Bürgerinnen und Bürgern ab zwölf Jahren weitere niedrigschwellige Gelegenheiten für eine Corona-Schutzimpfung: Am kommenden Samstag, 9. Oktober 2021, findet von 10:00 bis 15:00 Uhr eine Impfaktion in der Stadthalle in Wetter (Schulstraße 27) statt. Am Montag, 11. Oktober 2021, können sich Impfwillige zudem von 9:00 bis 14:30 Uhr in den Landratsämtern in Marburg (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Cappel) und Biedenkopf (Kiesackerstraße 12, 35216 Biedenkopf) impfen lassen.
Bei der Impfaktion im Bürgerhaussaal der Stadthalle Wetter stehen, je nach Verfügbarkeit, der vektorbasierte Impfstoff von Johnson & Johnson sowie die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna zur Verfügung. BioNTech und Moderna sind ab 12 Jahren zugelassen. Johnson & Johnson ist ab dem 18. Lebensjahr zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Johnson & Johnson bei Personen ab 60 Jahren zu verwenden. Jüngere können sich bei Bedarf mit Johnson & Johnson impfen lassen, wenn sie sich gemeinsam mit der impfenden Ärztin beziehungsweise dem impfenden Arzt, bei individueller Risikoanalyse und sorgfältiger Aufklärung, dafür entscheiden. Die Impfaktion steht grundsätzlich allen Impfwilligen ab 12 Jahren offen.
Eine weitere Gelegenheit zur Impfung bietet sich für Personen ab 12 Jahren bei der Impfaktion in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung in Marburg und Biedenkopf am 11. Oktober. Auch bei dieser Impfaktion wird mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson geimpft.
Impfwillige müssen sich bei den Impfaktionen zweifelsfrei mit einem Personalausweis oder einem anderen Ausweispapier identifizieren können. Eine Krankenversicherungskarte ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Vorhandene Impfausweise sollten mitgebracht werden. Wer sein Impfbuch dabei hat, bekommt die Impfung vor Ort eingetragen. Alternativ bekommt der Impfling auch einen elektronischen Nachweis nach Abschluss der Impfserie als Brief mit QR-Code nach Hause geschickt. Kinder vom 12. bis zum 16. Lebensjahr müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine Terminvergabe für die Impfung ist nicht erforderlich. Bei beiden Impfaktionen besteht die Möglichkeit für Erst- und Zweitimpfungen. Das zuständige Gesundheitsamt setzt bei beiden Impfaktionen mobile Teams ein.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 15 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 12.169. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 50,0. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt aktuell bei 2,2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Derzeit werden sechs Personen stationär im Krankenhaus behandelt (-2). Davon benötigen weiterhin zwei Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiter bei 292. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 256 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um 20 auf 11.621 erhöht.
Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle
Stadt/Gemeinde |
06.10.2021 |
05.10.2021 |
---|---|---|
Amöneburg: | 0 | 0 |
Angelburg: | 1 | 1 |
Bad Endbach: | 2 | 2 |
Biedenkopf: | 3 | 2 |
Breidenbach: | 3 | 4 |
Cölbe: | 13 | 14 |
Dautphetal: | 4 | 5 |
Ebsdorfergrund: | 5 | 5 |
Fronhausen: | 0 | 0 |
Gladenbach: | 3 | 4 |
Kirchhain: | 51 | 50 |
Lahntal: | 7 | 9 |
Lohra: | 1 | 1 |
Marburg: | 48 | 49 |
Münchhausen: | 2 | 2 |
Neustadt: | 14 | 11 |
Rauschenberg: | 8 | 8 |
Stadtallendorf: | 81 | 84 |
Steffenberg: | 2 | 2 |
Weimar: | 3 | 3 |
Wetter: | 1 | 1 |
Wohratal: | 4 | 4 |
Obdachlos: | 0 | 0 |
Unklar*: | 0 | 0 |
Gesamt MR-BID: | 256 |
261 |
* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung.
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.