Inhalt anspringen

Pressemitteilung 753/2021

18.11.2021

Folgemeldung 576: Gesundheitsamt registriert 75 Corona-Neuinfektionen – Kontaktdatenerfassung in Alten- und Pflegeheimen zwingend notwendig

Marburg-Biedenkopf – Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen weist das Kreis-Gesundheitsamt noch einmal darauf hin, insbesondere in Alten-und Pflegeheimen auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln und der Maskenpflicht zu achten. Unterdessen hat das Gesundheitsamt innerhalb eines Tages 75 neue Corona-Fälle registriert.

Für Alten- und Pflegeheime gilt, dass diese nach der Corona-Schutzverordnung des Landes die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen müssen. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Verpflichtung zu einem aktuellen Negativnachweis (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar).

Mit dem Beachten dieser Regeln können die Besucherinnen Besucher maßgeblich dazu beitragen, besonders vulnerable Menschen zu schützen. Denn bei diesen besteht ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer Corona-Infektion.

Darüber hinaus ist nach der Schutzverordnung jede Einrichtung dazu verpflichtet, über ein eigenes Besuchskonzept zu verfügen. Neben der Verpflichtung, die Maßgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Landeschutzkonzeptes darin aufzunehmen, sind über das Hausrecht auch noch strengere oder ergänzende Regelungen möglich.

Zudem weist das Gesundheitsamt auf das pandemiegerechte Verhalten hin, das in der Verordnung des Landes geregelt ist. Demnach ist jede Person dazu angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.

Das Gesundheitsamt ist bei der Pandemiebekämpfung auch weiterhin auf die Mithilfe und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Neben der Impfung als wichtigstes Werkzeug bleiben die Einhaltung der gängigen Hygiene-Regeln sowie die Kontaktdatenerfassung, sofern erforderlich, wichtige Maßnahmen, um sich und andere zu schützen.

Dabei ist insbesondere die sogenannte AHAL-Regel wichtig: Einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen zu beachten, alltäglich Masken zu tragen, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können, sowie regelmäßig zu lüften. Dies bleibt auch mit einem vollständigen Impfschutz wichtig.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen:

Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 75 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 13.650. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt aktuell bei 4,8 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Derzeit werden 23 Personen stationär im Krankenhaus behandelt (+1). Davon benötigen weiter sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 296. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 600 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um 43 auf 12.754 erhöht. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 118,7.

Betroffene Altersgruppen:

Die aktiven Fälle verteilen sich auf die Altersgruppe 0 bis 5 Jahre: 35 Fälle; auf die Altersgruppe 6 bis 9 Jahre: 42 Fälle; auf die Altersgruppe 10 bis 19: 88 Fälle; auf die Altersgruppe 20 bis 29: 100 Fälle; auf die Altersgruppe 30 bis 39: 89 Fälle; auf die Altersgruppe 40 bis 49: 67 Fälle; auf die Altersgruppe 50 bis 59: 82 Fälle; auf die Altersgruppe 60 bis 69: 45 Fälle; auf die Altersgruppe 70 bis 79: 29 Fälle; auf die Altersgruppe 80 bis 89: 21 Fälle; auf die Altersgruppe 90 bis 99: zwei Fälle; auf die Altersgruppe 100+: keine Fälle.

Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle:

Stadt/Gemeinde

18.11.2021

17.11.2021

Amöneburg: 14 14
Angelburg: 11 16
Bad Endbach: 14 14
Biedenkopf: 22 19
Breidenbach: 34 36
Cölbe: 8 6
Dautphetal: 36 36
Ebsdorfergrund: 16 17
Fronhausen: 2 1
Gladenbach: 21 16
Kirchhain: 49 38
Lahntal: 9 10
Lohra: 11 9
Marburg: 160 149
Münchhausen: 2 1
Neustadt: 20 19
Rauschenberg: 6 5
Stadtallendorf: 62 56
Steffenberg: 49 51
Weimar: 14 14
Wetter: 23 22
Wohratal: 17 16
Obdachlos: 0 0
Unklar*: 0 1
Gesamt MR-BID: 600
566

* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung.

Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise