Marburg-Biedenkopf – Nachdem der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Grünlandfläche in Gladenbach-Rüchenbach erworben hat, wird der Kreis dort in Sachen Natur- und Artenschutz aktiv. Dazu entstehen dort unter anderem zwei sogenannte Himmelsteiche. Diese sollen Amphibien ein neues Zuhause geben. Geplant und umgesetzt wird das Projekt von der Naturschutzbehörde des Kreises.
Die erworbene Fläche besitzt nicht nur aufgrund des angrenzenden Rüchenbachs ein hohes, aber bisher ungenutztes Potenzial. Auch die in zwei Senken wachsenden Stauden, der sich ausbreitende Schwarzdorn, alte Obstbäume und heimische Sträucher zeichnen das Grundstück aus. Die Himmelsteiche, also Teiche, die Wasser ausschließlich durch Regen- oder Hangwasser beziehen, befinden sich in den beiden feuchten Wiesenbereichen und sollen zur Strukturvielfalt und zum Artenerhalt beitragen.
Auch künftig werden Schafe die Fläche beweiden. Sie sollen den Schwarzdorn eindämmen und damit den vorhanden Magerrasen, also Flächen, die nährstoffarm, meist trocken und durch schütteren Bewuchs gekennzeichnet sind, erhalten.
Auch der Rüchenbach bleibt im Zuge der Arbeiten zum Naturschutz nicht unangetastet: So sollen unter anderem Steine vom Ufer als sogenannte Störsteine sowie abgestorbene Baumteile ins Gewässerbett eingebracht werden. Dadurch verlangsamt sich die Fließgeschwindigkeit, bei Starkregen kann sich der Bach so auch auf die benachbarten Wiesenflächen ausbreiten. Die Arbeiten dienen so auch der Wasserrückhaltung und dem Hochwasserschutz. Ziel der Herausnahme der Steine am Ufer ist es auch, die naturnahe Ufervegetation aus Erlen und Weiden langfristig zu erhalten.
„Unser Ziel ist es, auf der einen Seite durch eine ökologische Umgestaltung und auf der anderen Seite durch den Erhalt und die Förderung der bestehenden Strukturen eine Lebensraumvielfalt entstehen zu lassen“, erläuterte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Die Arbeiten seien auch eine Investition in die Zukunft, da sie wichtige Beiträge für den Natur- und Artenschutz in der Region leisten.
Der Landkreis hat die Grünlandfläche mit dem sogenannten naturschutzrechtlichen Ersatzgeld erworben. Das Naturschutzrecht sieht einen Ausgleich vor, um dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Zur Finanzierung dieses Ausgleichs dient das „naturschutzrechtliche Ersatzgeld“, die frühere „Ausgleichsabgabe“. Das ist eine zweckgebundene Abgabe, was bedeutet, dass das Geld also für den Naturschutz ausgegeben werden muss.