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Pressemitteilung 270/2021

17.05.2021

Folgemeldung 408: Gesundheitsamt registriert eine Corona-Neuinfektion – RKI-Inzidenz bei 71,6 / Derzeit 490 aktive Fälle / Ein weiterer Todesfall / Lockerungen nach Landesregelung gelten ab Mittwoch

Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages einen neuen Corona-Fall registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 10.391. Derzeit werden weiter 17 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen weiterhin neun Personen eine intensivmedizinische Behandlung. Die RKI-Inzidenz für den Kreis liegt bei 71,6. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich auf 275 erhöht (+1).

Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 490 aktive Fälle (-24). Die Zahl der Genesenen ist um 23 auf 9.626 Fälle gestiegen.

Zudem weist der Landkreis darauf hin, dass die Zuteilung der Impfstoffe für die Impfzentren in Hessen sowie die Terminvergabe zentral durch das Land erfolgen. Diese Zuweisung der Impfstoffe macht es dem Impfzentrum nicht möglich, für unter 60-Jährige AstraZeneca- Impfstoff anzubieten, sondern nur den von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlenen mRNA-Impfstoff (BionTech oder Moderna). Dies gilt auch für Zweitimpfungen. Der Kreis bittet um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund eine Impfstoffwahl derzeit nicht möglich ist.

Unterdessen ist für die Bürgerinnen und Bürger nun auch eine digitale Kontaktdatenübermittlung an das Gesundheitsamt über die Luca-App sowie die Corona-Warn-App möglich. Diese Übermittlungen sind außerdem nach wie vor auch auf herkömmlichen Wege, beispielsweise mittels eines Zettels, möglich. Die Daten werden vom Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung genutzt, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 71,6. Damit liegt der Kreis seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer Inzidenz von 100. Die damit einhergehenden Lockerungen treten am Mittwoch, 19. Mai 2021, in Kraft. Dann fallen die im Kreis geltenden Maßnahmen zunächst nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse, es gelten die neuen Regelungen des Stufenmodells des Landes Hessen. Hier befindet sich der Kreis zunächst in Stufe eins, dann gelten nach Angaben des Landes unter anderem folgende Regeln:

Kontaktregelungen:

Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)

Einkaufen / Einzelhandel:

Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang

Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, ein aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus:

Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und 2 mal pro Woche

Sport:

Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung, Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Kultur und Freizeit:

Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.

Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos): mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.

Veranstaltungen:

Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)

Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich

Dienstleistungen / Körperpflege:

Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test

Kita:

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule:

Klasse 1 bis 6: Präsenz, Klasse: 7 bis 11 Wechselunterricht, Abschlussklassen: Präsenz

Testpflicht: 2 x pro Woche

Zudem sind dann die in der Bundesnotbremse geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben.

Maßgeblich sind nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes die Inzidenz-Werte des RKI (www.rki.de/inzidenzen). Nach diesen Werten richten sich die Vorgaben, die nach dem Gesetz gelten. Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite unter www.hsm.hessen.de. Die jeweiligen Maßnahmen der Bundesnotbremse oder des Stufenmodells des Landes finden sich außerdem über den Direktlink https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln#Landesregelungen .

Insgesamt 67.982 Personen wurden inzwischen im Impfzentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf gegen Covid-19 geimpft. Dies entspricht einer Impfquote bei den Erstimpfungen von 27,63 Prozent. Davon haben 21.674 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten. Dies entspricht einer Impfquote bei den vollständig geimpften Personen von 8,81 Prozent. Diese Impfquoten beziehen sich lediglich auf die Anzahl der Menschen, die im Impfzentrum des Kreises eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben. Eine Übersicht über die Zahl der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Landkreis liegt der Kreisverwaltung nicht vor, da diese Impfvorgänge direkt an das RKI gemeldet werden.

Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle

Stadt/Gemeinde

17.05.2021

16.05.2021

15.05.2021

Amöneburg: 8 8 8
Angelburg: 9 8 8
Bad Endbach: 9 9 9
Biedenkopf: 22 22 22
Breidenbach: 9 9 10
Cölbe: 4 4 4
Dautphetal: 12 14 19
Ebsdorfergrund: 17 18 14
Fronhausen: 2 2 2
Gladenbach: 17 18 18
Kirchhain: 43 45 49
Lahntal: 4 5 5
Lohra: 11 11 11
Marburg: 173 183 191
Münchhausen: 1 1 1
Neustadt: 33 36 38
Rauschenberg: 13 13 13
Stadtallendorf: 67 71 75
Steffenberg: 7 7 7
Weimar: 6 6 6
Wetter: 19 20 23
Wohratal: 1 1 1
Obdachlos: 0 0 0
Unklar*: 3 3 3
Gesamt MR-BID: 490
514
537

* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung

Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fällen kommen.

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