Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages einen neuen Corona-Fall registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 10.955. Derzeit benötigt kein aktiver Fall eine stationäre Behandlung. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 3,2. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 285.
Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 18 aktive Fälle (-4). Die Zahl der Genesenen ist um vier auf 10.652 Fälle gestiegen.
Ab sofort können Personen, die im Online-Portal des Landes registriert sind, kurzfristig frei gewordene Termine über die Internetseite https://impfterminservice.hessen.de bis maximal vier Tage im Voraus direkt buchen. Damit reagiert das Land auf eventuell kurzfristig ausgefallene Impftermine in den Impfzentren. Die Impfkampagne soll so weiter zügig voranschreiten.
Das Land bittet Personen, die bereits vor ihrem Impftermin im Impfzentrum eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben, diesen Termin im Online-Portal abzusagen beziehungsweise zu löschen. Denn dann werden die Termine für noch Wartende frei. Zudem weist das Land auf weitere Voraussetzungen hin: So ist wie bisher eine Impfung nur in dem Impfzentrum des Kreises oder der Stadt möglich, in dem der Impfinteressent seinen Wohnsitz hat. Unter dem Menüpunkt „Kurzfristige Terminbuchung“ können Termine nach erfolgter Online-Registrierung gebucht werden. Die Impfwilligen erhalten unmittelbar eine Bestätigung per E-Mail. Die Unterlagen können dann umgehend heruntergeladen und bereits vor dem Impftermin ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden sich online unter www.hessen.de sowie über den Direktlink https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/angebot-fuer-kurzfristig-freigewordene-impftermine-ist-online-0 .
Zudem weist das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf mögliche Absonderungs- und Nachweispflichten von Reiserückkehrern hin. Nach der Coronavirus- Einreiseverordnung ist für die Absonderungs- und Nachweispflichten die Einstufung eines Landes zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland maßgeblich. Ist ein Land also zum Zeitpunkt der Wiedereinreise nach Deutschland beispielsweise als Hochinzidenzgebiet eingestuft, gelten die entsprechenden Regeln für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet.
Welche Gebiete als Risikogebiet, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet eingestuft sind und welche Regeln gelten, lässt sich auf der Internetseite des RKI unter www.rki.de/risikogebiete nachvollziehen. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ sowie über den Direktlink https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html?fbclid=IwAR3z_7gwo8CQSGW0FfsPWyzndOb3soWBN9EwK_LPYJKP1gEfilvcfyIvoqw .
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden insgesamt bereits 155.458 Impfungen gegen Covid-19 durch das Impfzentrum durchgeführt: Davon entfallen 86.896 auf die Erstimpfung und 68.562 auf die Erst- und Zweitimpfung. Bezogen auf die Impfungen durch das Impfzentrum entspricht dies bei den Erstimpfungen einer Impfquote von 35,32 Prozent und bei den vollständig geimpften Personen einer Impfquote von 27,87 Prozent.
Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle
Stadt/Gemeinde |
14.07.2021 |
13.07.2021 |
---|---|---|
Amöneburg: | 0 | 0 |
Angelburg: | 0 | 0 |
Bad Endbach: | 0 | 0 |
Biedenkopf: | 1 | 1 |
Breidenbach: | 1 | 1 |
Cölbe: | 0 | 0 |
Dautphetal: | 1 | 1 |
Ebsdorfergrund: | 0 | 0 |
Fronhausen: | 0 | 0 |
Gladenbach: | 1 | 1 |
Kirchhain: | 1 | 2 |
Lahntal: | 1 | 1 |
Lohra: | 1 | 1 |
Marburg: | 5 | 7 |
Münchhausen: | 0 | 0 |
Neustadt: | 0 | 0 |
Rauschenberg: | 0 | 0 |
Stadtallendorf: | 4 | 5 |
Steffenberg: | 1 | 1 |
Weimar: | 1 | 1 |
Wetter: | 0 | 0 |
Wohratal: | 0 | 0 |
Obdachlos: | 0 | 0 |
Unklar*: | 0 | 0 |
Gesamt MR-BID: | 18 |
22 |
* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung.
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.