Marburg-Biedenkopf – Der Arbeitsmarkt lässt die dritte Welle der Pandemie zunehmend hinter sich und entspannt sich weiter. Im Vergleich zum Vormonat bleibt die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Juli stabil. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist in seiner aktuellen Statistik keine bedeutsame Veränderung aus und meldet 2.942 (+1 Person) erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind.
Gegenüber dem Vorjahresmonat sinkt die Zahl der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 411 Personen oder 12,3 Prozent weiterhin deutlich. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Pandemie schwierig ist, Vergleiche zum Vorjahr zu ziehen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen bleibt wie auch im Vormonat bei 2,2 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,5 Prozent.
„Es ist erfreulich, dass die Besserungen auf dem Arbeitsmarkt anhalten und die wirtschaftliche Lage sich auch bei uns im Landkreis weiter stabilisiert“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. „Wir hoffen, dass trotz des erneuten Ansteigens der Inzidenz sich die Belebung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Situation fortsetzt. Die Belastungen der Folgen der Corona-Pandemie sind weiterhin zu spüren und werden uns noch eine Weile begleiten. Für die Menschen aber ist es wichtig, wieder durchatmen zu können“, so Zachow.
Im Vergleich zum Vormonat sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter um 34 oder 0,6 Prozent. Aktuell liegt sie bei 5.726 (Vormonat: 5.760). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 669 oder 10,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gibt es im Vergleich zum Vormonat einen leichten Anstieg um 14 oder 0,2 Prozent auf 7.635 Personen. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl damit um 10,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 928 Personen.
Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Juli 2021 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Juli wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.