Marburg-Biedenkopf – Zwei kleine Wildschweinfiguren aus Metall sind das Exponat des Monats Juli im Hinterlandmuseum im Schloss Biedenkopf. Die beiden Objekte regionaler Metallverarbeitung stellen auch einen Bezug zu den „Tagen der Industriekultur Mittelhessen“ her, die in diesem Jahr vom 1. bis 4. Juli stattfinden und an denen sich das Hinterlandmuseum beteiligt.
Was verbindet die bekannte Eros-Statue mit der kleinen Wildschweinfigur im Hinterlandmuseum? Um das herauszufinden, führt der Weg ins Museum im Schloss Biedenkopf. Dort ist der Eber aus Aluminium zusammen mit einem zweiten Wildschwein aus Gusseisen als Exponat des Monats zu sehen.
Kleine Metallobjekte wie diese beiden waren Schaustücke oder dienten als Briefbeschwerer. Die Darstellung männlicher Wildschweine verweist nicht nur auf die Jagd, der Eber ist wegen seiner Kraft und Aggressivität darüber hinaus ein Symbol für Kampfesmut und unbändige Naturkraft.
So ähnlich die beiden Plastiken der Form nach sind, ihr Material ist Ausdruck sich verändernder Produktionsmöglichkeiten: Gusseisen wurde im Hinterland schon seit dem 16. Jahrhundert in mehreren Eisenhütten produziert. Aluminium dagegen wurde erst 1808 entdeckt. Doch erst das von Charles Martin Hall und Paul Héroult 1886 entwickelte Verfahren erlaubte eine Produktion im größeren Stil. Wie im Falle des Eisens trat auch beim Aluminium neben eine vielfältige industrielle Nutzung die Verwendung des Metalls und seiner Legierungen in der Kunst.
Der Aluminium-Eber wurde dem Museum von einer Biedenkopfer Bürgerin geschenkt. Deren Vater war in der Eisen- und Metallgießerei Buchenau tätig, die dort seit 1935 bestand. Kleine Plastiken aus Aluminium wie das Wildschwein dienten in den 1970er Jahren als Geschenke für Besucher der Hütte, die heute nicht mehr besteht. Der eiserne Keiler dagegen ist vermutlich ein Buderus’scher Kunstguss aus Hirzenhain/Wetterau.
Ab sofort ist das Museum wieder dienstags bis sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Empfehlung zu einem Corona-Test vor dem Museumsbesuch und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in den Ausstellungsräumen gelten weiter.