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Pressemitteilung 232/2021

26.04.2021

Folgemeldung 389: Keine Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages – RKI-Inzidenz bei 175,6 / Derzeit 1.011 aktive Fälle / Ein weiterer Todesfall

Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages keine neuen Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 9.636. Derzeit werden 27 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt (+3). Davon benötigen weiterhin elf Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich auf 257 erhöht (+1).

Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 1.011 aktive Fälle (-19). Die Zahl der Genesenen ist um 18 auf 8.368 Fälle gestiegen. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 175,6. Maßgeblich sind nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes jetzt die Inzidenz-Werte des RKI (www.rki.de/inzidenzen). Nach diesen Werten richten sich die Vorgaben, die nach dem Gesetz nun gelten. Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite unter www.hsm.hessen.de.

Überschreitet ein Landkreis oder eine Stadt demnach an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 100, 150 oder 165, gelten dort ab dem übernächsten Tag jeweils zusätzliche bundeseinheitliche Regelungen. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten derzeit die Maßnahmen für eine Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Stand 26.04.2021). Die grundsätzlichen Regelungen auf Basis der Informationen der Hessischen Landesregierung für die jeweiligen Schwellenwerte finden sich im Folgenden:

Stufe 100 (Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch in Kraft):

Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

Ausgangsbeschränkungen:

Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:

Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren („Gassi gehen").

Bis 24:00 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

ÖPNV:

Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Öffnungen von Geschäften:

Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).

„Click and meet" (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.

Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2). Auf www.marburg-biedenkopf.de/corona finden sich die derzeit an das Kreisgesundheitsamt gemeldeten Testmöglichkeiten im Kreisgebiet.

Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:

Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.

Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativem Test besucht werden.

Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. 

Schulen:

Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt eine Testpflicht für die Präsenztage.

Stufe 150 (Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch ein):

Alle Geschäfte, die bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping anbieten durften, müssen ab dieser Stufe schließen. „Click and collect“, also die Abholung von Waren beziehungsweise deren Auslieferung, bleibt weiterhin möglich.

Stufe 165 (Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch ein):

Schulen und Kitas:

Bei einer Inzidenz über 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

Eine aktuelle Übersicht über die gültigen Inzidenzwerte und die daraus folgenden Maßnahmen – auch für den Landkreis Marburg-Biedenkopf – finden sich unter www.soziales.hessen.de.

Auf www.marburg-biedenkopf.de/corona finden sich die derzeit an das Kreisgesundheitsamt gemeldeten Testmöglichkeiten im Kreisgebiet.

Aktuelle Impfzahlen im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

Insgesamt 45.468 Personen wurden inzwischen im Impfzentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf gegen Covid-19 geimpft. Dies entspricht einer Impfquote bei den Erstimpfungen von 18,48 Prozent. Davon haben 16.332 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten. Dies entspricht einer Impfquote bei den vollständig geimpften Personen von 6,64 Prozent.

Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle

Stadt/Gemeinde

26.04.2021

25.04.2021

24.04.2021

Amöneburg: 15 15 13
Angelburg: 21 22 25
Bad Endbach: 36 36 39
Biedenkopf: 85 85 86
Breidenbach: 26 26 29
Cölbe: 13 13 16
Dautphetal: 49 50 50
Ebsdorfergrund: 25 27 26
Fronhausen: 3 3 3
Gladenbach: 103 105 107
Kirchhain: 64 65 73
Lahntal: 15 15 17
Lohra: 16 16 16
Marburg: 220 224 221
Münchhausen: 5 5 5
Neustadt: 50 52 53
Rauschenberg: 8 8 9
Stadtallendorf: 199 202 207
Steffenberg: 9 10 10
Weimar: 20 21 21
Wetter: 23 24 25
Wohratal: 6 6 6
Obdachlos: 0 0 0
Unklar*: 0 0 0
Gesamt MR-BID: 1.011
1.030
1.057

* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung

Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fällen kommen.

Vielen Dank fürs Teilen

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