Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 15 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 7.290. Derzeit werden weiterhin 21 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen neun Personen eine intensivmedizinische Betreuung (+2). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt weiterhin 234.
Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 449 aktive Fälle (-7). Die Zahl der Genesenen ist um 22 auf 6.607 Fälle gestiegen. Das Gesundheitsamt hat innerhalb der vergangenen sieben Tage insgesamt 264 neue Corona-Fälle registriert. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist daher derzeit eine Inzidenz von 107,1 auf (+3,3). Die Inzidenz errechnet sich aus der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Marburg-Biedenkopf befindet sich damit derzeit weiter in der fünften von insgesamt sechs Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus.
Insgesamt 20.802 Personen wurden inzwischen im Landkreis Marburg-Biedenkopf gegen Covid-19 geimpft. Davon haben 5.721 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten (Stand: 15. März 2021).
Als zusätzliches Angebot für Bürgertestungen sollen im Landkreis Marburg-Biedenkopf außerdem vier regionale Testzentren in den Kommunen Stadtallendorf, Wetter, Dautphetal und Fronhausen entstehen. Die Kommunen richten die Zentren in Abstimmung mit dem Landkreis und in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden Marburg-Gießen und Biedenkopf des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ein. Der Kreis hatte zuvor mit einer Allgemeinverfügung auf der Basis der Testverordnung des Bundes die rechtliche Grundlage für die Bürgertests gelegt. Auch in dem bereits bestehenden Test-Center der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf dem Marburger Afföllergelände neben dem Impfzentrum können Bürgertests in Anspruch genommen werden.
Diese regionalen Testzentren stellen ein zusätzliches, ergänzendes Angebot zu anderen möglichen Anbietern der Bürgertests wie Apotheken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, medizinischen Laboren und Hilfsorganisationen dar. Die Testverordnung des Bundes sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger – immer im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche einen entsprechenden Test in Anspruch nehmen können. Wenn eine Einrichtung oder Institution also nun Bürgertestungen anbieten will, muss sie dies dem Land per E-Mail (testungenhsm.hessende) und dem Gesundheitsamt (E-Mail: coronamarburg-biedenkopfde) melden. Auf der Basis dieser Meldungen erstellt das Land eine Online-Datenbank mit einem landesweiten Überblick über die Testmöglichkeiten vor Ort: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/poc-antigen-tests/uns-gemeldete-teststellen-in-hessen.
Der Landkreis weist außerdem erneut darauf hin, dass Personen, die bereits eine Termin-Zusage zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten haben, vom Land Hessen über das weitere Vorgehen informiert werden. Sobald für diese Impfberechtigten Ersatztermine angeboten werden können, werden sie ebenfalls vom Land unterrichtet.
Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle
Stadt/Gemeinde |
16.03.2021 |
15.03.2021 |
---|---|---|
Amöneburg: | 11 | 9 |
Angelburg: | 3 | 5 |
Bad Endbach: | 14 | 14 |
Biedenkopf: | 20 | 20 |
Breidenbach: | 7 | 10 |
Cölbe: | 4 | 4 |
Dautphetal: | 22 | 22 |
Ebsdorfergrund: | 2 | 2 |
Fronhausen: | 4 | 4 |
Gladenbach: | 23 | 24 |
Kirchhain: | 28 | 29 |
Lahntal: | 1 | 1 |
Lohra: | 6 | 6 |
Marburg: | 68 | 70 |
Münchhausen: | 7 | 7 |
Neustadt: | 33 | 34 |
Rauschenberg: | 13 | 13 |
Stadtallendorf: | 123 | 121 |
Steffenberg: | 5 | 5 |
Weimar: | 27 | 27 |
Wetter: | 25 | 26 |
Wohratal: | 3 | 3 |
Obdachlos: | 0 | 0 |
Unklar*: | 0 | 0 |
Gesamt MR-BID: | 449 |
456 |
* hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fällen kommen.