Marburg-Biedenkopf – Der anhaltende pandemiebedingte Lockdown macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt immer mehr bemerkbar. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen im Kreis ist im März geringfügig angestiegen.
Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist in seiner aktuellen Statistik 3.041 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das sind elf Personen oder 0,4 Prozent mehr als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen in Betreuung des Kreisjobcenters um 131 Personen oder 4,5 Prozent angestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aktuell bei 2,2 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei 2,2 Prozent.
„Der aktuelle Lockdown zur Eindämmung der Infektionszahlen wirkt sich weiter negativ auf den heimischen Arbeitsmarkt aus“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. „Wir profitieren bei diesem vergleichsweise moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit von der vielfältigen Wirtschaftsstruktur in unserer Region. Vor allem für Industriebetriebe läuft die Konjunktur weiterhin robust“, so Zachow weiter. Eine aktuell verlässliche Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung für die kommenden Monate sei allerdings nicht einfach. Es spielten viele schwer einschätzbare Faktoren eine große Rolle, darunter der weitere Verlauf der Pandemie sowie die Maßnahmen zur Eindämmung.
Im Vergleich zum Vormonat ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um elf oder 0,2 Prozent zurück. Aktuell liegt sie bei 5.776 (Vormonat: 5.787). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 228 oder 3,8 Prozent. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat ein geringfügiger Rückgang um zwei auf 7.683 Personen zu registrieren. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 4,7 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 378 Personen.
Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. März 2021 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat März wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.