Marburg-Biedenkopf – Am Donnerstag, 25. März 2021, von 17:00 bis 19:00 Uhr bietet die Volksschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf (vhs) gemeinsam mit dem Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung eine Online-Veranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuung an. Die Teilnahmegebühr beträgt 6,60 Euro.
Rechtliche Vorsorge und Betreuung ist kein Thema des Alters. Im Leben eines jeden Menschen kann es durch Unfall, psychische Zwischenfälle oder Behinderung kurz- oder langfristig dazu kommen, dass eine erwachsene Person sich rechtlich nicht vertreten kann.
Das Gesetz schreibt vor, dass für einen volljährigen Menschen niemand „automatisch" rechtlich handeln darf. Auch nahe Angehörige benötigen hierfür eine Legitimation - entweder über eine Vollmacht oder sie werden als rechtliche Betreuer*innen vom Amtsgericht bestellt. Eine umfassende Vorsorgevollmacht, die den Weg über das Gericht erübrigt und die rechtliche Vertretung dem Menschen überantwortet, der dafür erwünscht ist, kann nur erstellt werden, solange der Vollmachtgeber/die Vollmachtgeberin geschäftsfähig ist.
Liegt keine Vollmacht vor, muss eine Betreuung eingerichtet werden. In einer Patientenverfügung wird der eigene Wille für eine medizinische Krisensituation festgehalten. Der Referent Werner Englert erläutert die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und geht gerne auf individuelle Fragen ein.
Eine vorherige Anmeldung der vhs-Geschäftsstelle Marburg Land, online unter www.vhs.marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder telefonisch unter der Rufnummer 06421 405-6710, ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Anmeldeschluss ist der 23.03.2021.